Landesweite Ehrenamtskarte

Landesweite Ehrenamtskarte

Mit der landesweiten Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz soll den ehrenamtlich Engagierten für ihren Einsatz gedankt und ihnen die Wertschätzung entgegen gebracht werden, die sie verdienen. Die Landesregierung hat die Ehrenamtskarte in enger Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Kommunen auf den Weg gebracht. Neben dem Westerwaldkreis ist Mayen-Koblenz der zweite Landkreis, der die Ehrenamtskarte kreisweit eingeführt hat.

Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahre, die sich mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich engagieren, können die Karte beantragen und in den Genuss von verschiedenen Vergünstigungen im gesamten Bundesland kommen. Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann/muss danach neu beantragt werden.

Die Voraussetzung zum Erwerb einer Ehrenamtskarte, die Kooperationspartner sowie den Antrag erhalten Sie auf der Webseite der Staatskanzlei.

Für Vereine und Organisationen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die hierfür erforderlichen Formulare können unter angefordert werden.

Jubiläums-Ehrenamtskarte

Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags am 26. August 2018 in Pirmasens hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die neue Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt.

Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte wird langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht.

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.

Weitere Informationen sowie den Antragsvordruck finden Sie auf der Webseite der Staatskanzlei.

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