- Überörtlicher Brandschutz
Während die Städte und Verbandsgemeinden den örtlichen Brandschutz organisieren, ist der Landkreis Mayen-Koblenz für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe zuständig. Im wesentlichen unterscheiden sich örtliche und überörtliche Aufgaben dadurch, dass örtliche Aufgaben in jeder Gemeinde durchgeführt werden müssen. Jede Gemeinde hat so zum Beispiel Fahrzeuge zur Brandbekämpfung.
Zu den überörtlichen Aufgaben zählen solche, die nicht in jeder Gemeinde, sondern im gesamten Landkreis veranlasst werden oder zusätzlich zu den gemeindlichen Aufgaben erforderlich sind. Der Landkreis Mayen-Koblenz beschafft hierzu verschiedene größere Fahrzeuge, wie Tanklöschfahrzeuge, Schlauchwagen oder Rüstwagen zur Unfallhilfe. Diese werden so im Landkreis stationiert, dass mit ihnen große Bereiche schnell erreichbar sind und diese die örtlichen Feuerwehren unterstützen können.
Eine wichtige Aufgabe im überörtlichen Brandschutz ist auch die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen. Hierzu sind im Landkreis Mayen-Koblenz mehr als 40 Kreisausbilder bestellt, die in den Fachgebieten Grundausbildung/Truppmannausbildung Teil 1, Truppführerausbildung, Atemschutzgeräteträgerausbildung, Maschinistenausbildung, Sprechfunkerausbildung oder Träger von Chemikalienschutzanzügen eine hervorragende Ausbildungsarbeit leisten. Mehr Informationen zu dem Thema Kreisausbildung in der Feuerwehr erhalten Sie auf der Homepage der Kreisausbildung.
Vorbereitung ist das beste Mittel zum Selbstschutz. Um dies zu verwirklichen werden viele Einsätze und Schadensereignisse, die immer wieder einen gleichen Ablauf der Geschehnisse und Anforderungen mit sich bringen, in verschiedenen Alarm- und Einsatzplänen festgehalten. So können die Einsatzpläne „Autobahn“, „Gefahrgutunfälle“, „Eisenbahnunfälle“, „Hochwasser- und Eisgang“ oder „Waldbrand“ zahlreiche Hilfen geben.
Im Bereich des überörtlichen Brandschutzes wird der Landkreis Mayen-Koblenz auch bei der Jugendfeuerwehr und beim Kreisfeuerwehrverband als Koordinator und Unterstützer tätig. Sowohl die Jugendfeuerwehr mit ihrem Kreisjugendfeuerwehrwart als auch der Kreisfeuerwehrverband haben eigene Homepages auf denen Sie wertvolle Informationen abrufen können. - Örtlicher Brandschutz
- Zivilschutz
- Katastrophenschutz
Unter Katastrophenschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die notwendig sind um, größere Brand- und andere Gefahren zu bekämpfen. Katastrophenschutz bedeutet dass organisatorische Zusammenfassen und abarbeiten von Aufgaben sowie der unter einer Leitung stehenden Einsatz aller denkbaren Hilfskräfte. Beim Katastrophenschutz werden also die örtlichen und überörtlichen Feuerwehrkräfte und die vom Land und vom Bund bereitgestellten Einheiten sowie andere Hilfskräfte einer Einsatzleitung unterstellt, damit ein Schadensereignis koordiniert bekämpft werden kann.
Um im einem Großschadensereignis, bei dem das Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder lebenswichtige Versorgungen der Bevölkerung geschädigt beziehungsweise gefährdet werden, helfen zu können, sind im Landkreis Mayen-Koblenz verschiedene Katastrophenschutzeinheiten vorhanden. Um zum Beispiel bei einem Massenanfall von Verletzten helfen zu können gibt es eine Gruppe „Leitende Notärzte“, eine Gruppe „Organisatorische Leiter“, eine Gruppe „Notfallseelsorger“ sowie die Schnell-Einsatzgruppe „Sanitätsdienst“, „Versorgung“ und „Betreuung“ des Deutschen Roten Kreuzes.
Speziell für die Einsätze mit gefährlichen Stoffen ist ein dezentraler Gefahrstoffzug aufgestellt und ausgerüstet worden. Unter der Leitung des Gefahrstoffzugführers gibt es über den Landkreis verteilt 3 Gefahrstoffgruppen. So ist sichergestellt, dass sofern zwei Gefahrstoffgruppen zusammengezogen werden, ein kompletter Gefahrstoffzug zum Einsatz kommen kann. In der Gefahrstoffgruppe „West“ wirken die Feuerwehren Mayen und Polch, in der Gefahrstoffgruppe „Mitte“ die Feuerwehren Umweltzug Weißenthurm und Andernach und in der Gefahrstoffgruppe „Rechte Rheinseite“ die Feuerwehren Bendorf und Vallendar mit.
Bei solchen Einsätzen des Katastrophenschutzes wird die Einsatzleitung vom Landkreis Mayen-Koblenz wahrgenommen. Unter der Gesamtverantwortung des Landrates gibt es hierzu eine Aufgabenteilung zwischen der Verwaltung, die alle erforderlichen Verwaltungsaufgaben, wie zum Beispiel die Frage der Evakuierung eines Ortes erledigen muss und den Einsatzkräften, die die Schadensbewältigung vor Ort übernehmen und in der Regel vom Brand- und Katastrophenschutzinspekteur (BKI) mit Unterstützung der Technischen Einsatzleitung oder des Führungsstabes geführt werden.Zu den Hauptaufgaben des BKI, unterstützt durch die Technische Einsatzleitung, gehören die Bildung von Einsatzschwerpunkten, die Ordnung des Raumes, also die Abschnittsbildung, die Ordnung der Kräfte, wie zum Beispiel das Bereitstellen von Einsatzkräften und Reserven, die Ordnung der Zeit, also die Festlegung der Reihenfolge der Maßnahmen sowie die Ablösung von Einsatzkräften und die Ordnung der Information durch den Aufbau und den Betrieb einer Kommunikationsstruktur.
Im Landkreis Mayen-Koblenz wirken im Katastrophenschutz die Mitglieder der Feuerwehren, des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerkes, der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft und der Rettungshundestaffel Rhein-Mosel e.V. mit. In der Technischen Einsatzleitung sind weiterhin Vertreter der Polizei, der Bundesbahn, der Notfallseelsorge sowie der Beauftragte der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit, der Notfallmanager der Bundesbahn und Vertreter anderer erforderlichen Behörden und Einrichtungen vertreten. - KATWARN
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