Das rheinland-pfälzische Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PychKG) sieht vor, psychisch kranken Menschen eine gemeinde- und wohnortnahe bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden mit der Planung und Koordination der dazu notwendigen Hilfen beauftragt. Darüber hinaus sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass benachbarte Landkreise und kreisfreie Städte aufgrund regionaler Besonderheiten eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Psychiatrie einrichten und einen gemeinsamen Psychiatriebeirat bilden können. Der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz haben von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Die beiden Kommunen bilden eine gemeinsame Planungs- und Versorgungsregion. Sie haben einen gemeinsamen Psychiatriebeirat und Koordinierungsstelle für Psychiatrie eingerichtet sowie eine gemeinsame Psychiatrieplanung erstellt.