Es ist Aufgabe der Besuchskommission zu prüfen, ob die nach dem
PsychKG bestehenden Rechte der untergebrachten Personen gewahrt werden.
Zu diesen Rechten gehören:
-
Rechtmäßigkeit des Unterbringungsverfahrens
- Gestaltung der Unterbringung (dazu gehört bespielsweise eine regelmäßige Beschäftigung und der tägliche Aufenthalt im Freien)
- persönlicher Besitz (Tragen persönlicher Kleidung und die
grundsätzliche Möglichkeit personliche Gegenstände im Zimmer
aufzubewahren)
- Besuchsrecht
- Führen von Telefongesprächen
- Schriftwechsel (grundsätzlich unbeschränkter und ungeöffneter Empfang und Versand von Schreiben)
- Information (Bezug von Zeitungen und Zeitschriften)
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens einmal jährlich eine Begehung
durch die Besuchskommission erfolgt. Die Kommission des Landkreises
Mayen-Koblenz besucht in der Regel zweimal jährlich die
Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach, die den Pflichtversorgungsauftrag
für den Landkreis inne hat. Der Besuch der Fachklinik der Barmherzigen
Brüder Saffig erfolgt nur dann, wenn es tatsächlich Unterbringungen nach
dem PsychKG gegeben hat. Ungeachtet dessen gibt es dorthin aber
regelmäßigen Kontakt. Zudem besucht die Kommission in unregelmäßigen
Abständen die Fachklinik auch ohne gesetzlichen Auftrag.
Die Besuchskommission erstattet dem Kreistag jährlich einen Bericht
über die durchgeführten Besuche. Die Geschäftsführung der
Besuchskommission obliegt der Psychiatriekoordination.