Gespräch beim Psychologen © Photographee.eu/Fotolia

Besuchskommission

Befindet sich in einem Landkreis ein Krankenhaus, in dem psychisch kranke Personen gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit untergebracht werden können, so soll nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) eine Besuchskommission berufen werden. Im Landkreis Mayen-Koblenz sind die Rhein-Mosel-Fachklink Andernach und die Fachklinik der Barmherzigen Brüder Saffig dazu ermächtigt, geschlossene Unterbringungen nach dem PsychKG vorzunehmen.

 
  • Aufgaben


    Es ist Aufgabe der Besuchskommission zu prüfen, ob die nach dem PsychKG bestehenden Rechte der untergebrachten Personen gewahrt werden. Zu diesen Rechten gehören:

    • Rechtmäßigkeit des Unterbringungsverfahrens
    • Gestaltung der Unterbringung (dazu gehört bespielsweise eine regelmäßige Beschäftigung und der tägliche Aufenthalt im Freien)
    • persönlicher Besitz (Tragen persönlicher Kleidung und die grundsätzliche Möglichkeit personliche Gegenstände im Zimmer aufzubewahren)
    • Besuchsrecht
    • Führen von Telefongesprächen
    • Schriftwechsel (grundsätzlich unbeschränkter und ungeöffneter Empfang und Versand von Schreiben)
    • Information (Bezug von Zeitungen und Zeitschriften)


    Das Gesetz sieht vor, dass mindestens einmal jährlich eine Begehung durch die Besuchskommission erfolgt. Die Kommission des Landkreises Mayen-Koblenz besucht in der Regel zweimal jährlich die Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach, die den Pflichtversorgungsauftrag für den Landkreis inne hat. Der Besuch der Fachklinik der Barmherzigen Brüder Saffig erfolgt nur dann, wenn es tatsächlich Unterbringungen nach dem PsychKG gegeben hat. Ungeachtet dessen gibt es dorthin aber regelmäßigen Kontakt. Zudem besucht die Kommission in unregelmäßigen Abständen die Fachklinik  auch ohne gesetzlichen Auftrag.

    Die Besuchskommission erstattet dem Kreistag jährlich einen Bericht über die durchgeführten Besuche. Die Geschäftsführung der Besuchskommission obliegt der Psychiatriekoordination.

  • Mitglieder

    Die Besuchskommission wird vom Kreistag für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

    Vertreter der Angehörigen psychisch Kranker:
    Frau Erika Möhring
    Frau Jutta Gehring

    Vertreter der psychiatrieerfahrenen Personen:
    Frau Rupertina Engel
    Herr Wolfgang Kluck

    Vertreter des Psychiatriebeirates:
    Herr Josef Nonn (Vorsitzender)
    Frau Anita Weis

    Vertreter der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach:
    Frau Lieselotte Buchinger-Radberger, Patientenfürsprecherin
    Frau Sieglinde Hanßen

    Vertreter der Fachklinik der Barmherzigen Brüder Saffig:
    Herr Hans Josef Mader, Patientenfürsprecher
    Herr Dirk Rohm

    Mitglied als Facharzt für Pyschiatrie:
    Herr Johannes Krames

    Mitglied als Personen mit Befähigung zum Richteramt:
    Frau Monika Hardt
    Herr Mario Diewitz

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