Die Versorgungsvereinbarung trat zum 01. Januar 2003 in Kraft.
Bereits im selben Monat fand die erste Hilfeplankonferenz (so der damals
gültige Begriff) statt. In dieser Konferenz sitzen alle Mitglieder des
GPV an einem Tisch und beraten über die notwendigen und geeigneten
Hilfen für die psychisch behinderten Menschen aus der Versorgungsregion.
Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen sollen
vernetzbare Hilfe erhalten. In einem individuellen Konzept sollen so
beispielsweise Hilfen verschiedener Träger angeboten werden.
Darüber hinaus wurden von den Trägern - soweit nicht schon vorhanden -
gemeindepsychiatrische Betreuungszentren errichtet. Von dort aus werden
bedarfsgerechte und wohnortnahe Hilfen aus den Bereichen Wohnen, Arbeit
und Tagesstrukturierung angeboten. Aufgabe der Träger ist es, seine
bestehenden Aufgaben und Strukturen flexibel für den regionalen Bedarf
weiter zu entwickeln.
Da die Umsetzung der Versorgungsvereinbarung ein stetiger Prozess
ist, wurde eine sogenannte Steuerungsgruppe gegründet. Unter Leitung der
Psychiatriekoordination treffen sich drei- bis viermal jährlich alle
durch ein oder zwei Personen vertretenen Mitglieder des Verbundes. Die
Gruppe beschäftigt sich mit der weiteren Realisierung der
gemeindepsychiatrischen Versorgung und der Lösung besonderer
Problemfelder.