Förderung der Aus- und Fortbildung von Trainern und Übungsleitern in den Sportvereinen
Die Zuschüsse können von Vereinen im Landkreis Mayen-Koblenz das
gesamte Jahr über bei der Geschäftsstelle der Sportstiftung beantragt
werden. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt in regelmäßigen Abständen im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Zinserträge, die aus dem
Stiftungskapital erzielt werden. Es handelt sich um eine freiwillige
Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Damit entsprechende Mittel eingeplant werden können, sollte eine
geplante Aus- bzw. Fortbildung von dem Verein vorab bei der
Geschäftsstelle der Sportstiftung angezeigt werden. Teilen Sie bitte den
Namen des Teilnehmers, die Veranstaltung und die voraussichtliche Höhe
der Kosten mit.
Damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann, reichen Sie bitte nach
Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung eine Teilnahme-bescheinigung und
einen Nachweis über die Entrichtung der entstandenen Kosten ein.