Der Klimawandel schreitet voran. Die generelle Erwärmung aber vor allem auch Wetterextreme wie Hitze- und Starkregenereignisse nehmen zu. Diese Extreme sind eine Bedrohung für Gesundheit und Leben. Es gilt in unseren Städten und Gemeinden gegenzusteuern. Das neue Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“, welches der Kreistag am 28. März 2022 beschlossen hat, will hierbei unterstützen.
Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.
All dies sind Gründe, aus denen der Landkreis Mayen-Koblenz eine Dach- und Fassadenbegrünung fördert. Gefördert wird nur eine freiwillige Begrünung. Diese darf also nicht in Bebauungsplänen o.ä. festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports und zwar im Gebäudebestand und bei Neubauten. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die Förderhöhe maximal 50% der als förderfähig anerkannten Kosten beträgt. Dach- und Fassadenbegrünungen werden mit maximal 2.000 Euro pro Grundstück gefördert. Bei Solargründächern, d.h. einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung, erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.
Nicht alle Gemeinden in Landkreis Mayen-Koblenz sind gleichermaßen vom Klimawandel betroffen. Die Förderung erfolgt deshalb vorrangig in den Gemeinden des Landkreises, die besonders von Hitzeereignissen betroffen sind. Eine Auflistung der Gemeinden finden Sie als Download.
Möchten Sie mehr zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung wissen, dann finden Sie viele Informationen beim Bundesverband Gebäudegrün e.V.. Informativ sind u.a. die Broschüren „Grüne Innovation Dachbegrünung“ und „Grüne Innovation Fassadenbegrünung“, die sie als Download unter „Service“ auf der Homepage des Bundesverbandes Gebäudegrün e.V. finden.
Weiterhin finden Sie hier den kurzen Informationsflyer zum Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung, die Förderrichtlinie, die Sie vor einer Antragstellung lesen sollten sowie den Förderantrag. Auch finden Sie eine Liste der Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz, die im Förderprogramm vorrangig berücksichtigt werden, da hier von besonderen Hitzebelastungen auszugehen ist.
Förderanträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Oktober gestellt werden, sollten noch Fördermittel verfügbar sein, ist auch noch eine spätere Antragstellung möglich. Die Umsetzung der Maßnahme und der Abruf Fördermittel müssen in der Regel bis zum 15. März des folgenden Jahres erfolgt sein.
Die Integrierte Umweltberatung der Kreisverwaltung hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Dateiname | Größe | Datum | ||
---|---|---|---|---|
Förderrichtline Dach- und Fassadenbegrünung.pdf | 420,28 KB | 30.03.2022 | ||
Flyer Dach- und Fassadenbegrünung.pdf | 4,49 MB | 30.03.2022 | ||
Antrag Förderung Dach- und Fassadenbegrünung.pdf | 245,35 KB | 30.03.2022 | ||
Dach- und Fassadenbegrünung - Gemeinden mit prioritäter Förderung.pdf | 431,67 KB | 30.03.2022 |