Die
Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz hat es sich daher unter Vorsitz von
Landrat Dr. Saftig zur Aufgabe gemacht, im Landkreis durch einen regelmäßigen
Informations- und Erfahrungsaustausch Probleme im Bereich der
Hochwasservorsorge zu identifizieren und Lösungsmöglichkeiten zu finden, die
dann Grundlage für konkrete Umsetzungen vor Ort sein können. Schwerpunkt dabei
ist die Betroffenen, d.h. Kommunen, Grundstückseigentümer und Anlieger, zur
erforderlichen Vorsorge anzuregen, denn nur eine umfassende und rechtzeitige
Vorsorge kann die bestmögliche Vorbereitung auf das nächste
Hochwasser/Starkregenereignis gewährleisten.
Die Hochwasserpartnerschaft „Mayen-Koblenz“ verfolgt folgende Grundsätze:
- Sie ist ein
freiwilliger Zusammenschluss der Orte an Nette, Krufter Bach und Elzbach sowie
dem Landkreis Mayen-Koblenz.
- In der Hochwasserpartnerschaft soll ein dauerhafter, regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch stattfinden, um gemeinsam Probleme zu identifizieren und zuständigkeitsübergreifende Lösungen zu finden.
- Die Solidarität zwischen den Ober- und Unterliegern an den Bächen soll gestärkt werden.
- Die Vernetzung in den Einzugsgebieten soll helfen, Risiken durch Starkregen und Hochwasser in den Bächen schneller und gemeinsam abzuwehren.
Welche Bereiche besonders von Hochwasser betroffen
sind, ergibt sich aus den Hochwasserrisikokarten, die seitens des Ministeriums
erarbeitet wurden und unter www.hochwassermanagement.rlp.de von jedermann eingesehen werden können.
Wie arbeiten Hochwasserpartnerschaften?
- gemeinsame Treffen der Hochwasserpartner ein- bis zweimal im Jahr
- Veranstaltungen mit Fachvorträgen
- Konkrete Vereinbarungen (Abstimmung von Planungen, Hochwasserübungen, gemeinsame Einsatzplanung usw.)
- ein verantwortlicher Ansprechpartner (Moderator)
In Workshops haben die kommunalen Akteure am „Runden Tisch“ in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den Fachbehörden realistische Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Hierbei wurden Anregungen, Erfahrungen und Besonderheiten auf lokaler Ebene berücksichtigt, die nun umgesetzt werden müssen. Mit finanzieller Unterstützung des Landes können dazu auch örtliche Hochwasserschutzkonzepte gefördert werden.
Genauso wichtig -und gesetzlich sogar vorgeschrieben- ist es aber auch,
dass jeder einzelne sich selbst vor solchen Ereignissen schützt und sich
frühzeitig informiert, um vorbereitet zu sein. Hilfe bieten dabei die
Hochwassergefahrenkarten.
Inhalt
der zukünftigen Arbeit der Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz ist nun die
weitere Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen. Dazu soll auch die Renaturierung
von Gewässern fortgesetzt werden. Brexbach, Brohlbach, Elzbach, Krufter Bach,
Nette und Saynbach – so heißen die Gewässer, für die der Landkreis
Mayen-Koblenz auf ca. 140 km Länge die Unterhaltungspflicht hat. Mit den
Renaturierungsmaßnahmen leistet der Kreis einen maßgeblichen Beitrag zur
Verbesserung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna und zur
Wiederherstellung der ökologischen Vielfalt. Außerdem sind naturnahe Bachläufe
zu Naturerlebnis- und Naturerholungsräumen für die Bürgerinnen und Bürger und
einem wichtigen Faktor für die Freizeit geworden. Nicht zu vergessen: Die
Renaturierungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz, da die
Gewässer Raum bekommen, sich im Hochwasserfall auszubreiten und die
Fließgeschwindigkeit gemindert wird.
Auch
die Gewässer III. Ordnung, die sich in der Unterhaltungspflicht der Städte und
Verbandsgemeinden befinden, werden fortwährend in einen naturnahen Zustand
zurückversetzt. Durch die Kreisverwaltung werden die Städte und
Verbandsgemeinden nicht nur beraten, die geplanten Maßnahmen unterliegen auch
der Genehmigungspflicht durch die Wasserbehörde.
Eine Vorbereitung auf Starkregenereignisse
ist nur bedingt möglich, weil diese Wetterturbulenzen nur ungenau vorhergesagt
werden können. Aber aufgrund der Topographie ist es häufig schon
offensichtlich, welche Fließwege das Wasser nehmen und dadurch Schäden
anrichten könnte. Viele aus dieser Betrachtung resultierende Erkenntnisse
lassen Schlüsse für Schutzmaßnahmen zu, so dass sich daraus ergebene Maßnahmen
die Schäden schon deutlich reduzieren können. Insbesondere die örtlichen
Kommunen sind dabei gefordert zu prüfen, wie Wasser möglichst schadlos
abgeleitet werden kann, wenn dieses von der überlasteten Kanalisation nicht
mehr aufgenommen werden kann oder wenn Außengebietswasser dem natürlichen
Gefälle folgend in den Ort strömen könnte.
Worauf sollte man bei der Eigenvorsorge achten?
Versicherung: die normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für
Schäden durch Hochwasser, Grundwasser und Witterungsniederschläge nicht auf.
Dies ist nur durch eine ergänzende Elementarschadenversicherung möglich. Auch
zu beachten: Wintergärten und Solaranlagen müssen extra versichert werden.
Informationen gibt u.a. das Merkblatt Unwetter des Bund der Versicherten, das
kostenlos heruntergeladen werden kann. Auch die Verbraucherzentralen stehen bei
Fragen des Versicherungsschutzes zur Verfügung. Die Internetseite des Landes
Rheinland-Pfalz www.elementar-versichern.rlp.de hält ebenfalls Informationen bereit.
Gebäude: Schutz durch Einbau einer Rückstausicherung. Heizöltanks sollten
so gesichert werden, dass sowohl die Tanks als auch die Rohrleitungen möglichen
Wassereinwirkungen durch Grund- oder Hochwasser sowie Beschädigungen durch
Treibgut, dem Eintritt von Wasser über Befüll- und Entlüftungsöffnungen Stand
halten und das Aufschwimmen der Tanks verhindert wird. Es sollten mobile
Schutzsysteme vorgehalten werden, die den Zugang zu Tiefgaragen und Kellern
ggf. abdichten können.
Worauf ist zu achten, wenn das Wasser kommt: Bereiten Sie eine Liste mit Telefonnummern und Adressen von Angehörigen und Rettungsdiensten vor, halten Sie ihr geladenes Mobiltelefon und batteriebetriebene Geräte wie Taschenlampe und Radio bereit, alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen, sichern Sie Wertgegenstände und wichtige Dokumente (Geburtsurkunde, Krankenversicherungskarte, Versicherungsunterlagen usw.), dichten Sie Türen usw. vor Wassereintritt ab, leeren Sie gefährdete Räume, packen Sie wichtige Medikamente und Lebensmittel ein, schalten Sie elektrische Geräte in gefährdeten Räumen ab.