Kommunale Maßnahme im Bereich der Dorferneuerung

Kommunale Maßnahmen

Vorhaben der Gemeinden bewilligt das Ministerium des Innern und für Sport. Die Anträge sind über die Kreisverwaltung bis spätestens 01. August jeden Jahres vorzulegen und werden an das Ministerium weitergeleitet.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie kann bei Maßnahmen, die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, auf bis zu 80 Prozent angehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte

Gemeinden, in denen eine umfassende Dorfentwicklung notwendig ist, können durch das Land für die Dauer von acht Jahren als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung anerkannt werden.

Bei der Entwicklung des Ortes sollen nicht nur bauliche Veränderungen, sondern auch soziale und kulturelle Bereiche berücksichtigt werden. Die Dorfbewohner sollen sich bereits im Planungsstadium intensiv an der Gestaltung und Entwicklung ihres Ortes beteiligen.

Während des Zeitraums der Anerkennung werden Vorhaben der Schwerpunktgemeinden insbesondere im Dorferneuerungsprogramm vorrangig gefördert. Auch in anderen Förderprogrammen wird eine vorrangige Förderung unterstützt. In Schwerpunktgemeinden wird gefördert:

  • Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes bis zu 90 Prozent, maximal 15.000 Euro
  • Neufassung des Dorfentwicklungs-/Dorferneuerungskonzepts bis zu 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
  • Abschluss eines Beratervertrags für private Bauvorhaben bis zu 90 Prozent, maximal 8.000 Euro

Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bis 01. November eines jeden Jahres über die Kreisverwaltung vorzulegen.

Die Durchführung einer Dorfmoderation außerhalb der Schwerpunktgemeinden kann bis zu 80 Prozent, maximal 12.000 Euro, gefördert werden.

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