Vorhaben der Gemeinden bewilligt das Ministerium des Innern und
für Sport. Die Anträge sind über die Kreisverwaltung bis spätestens 01. August
jeden Jahres vorzulegen und werden an das Ministerium weitergeleitet.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie
kann bei Maßnahmen, die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, auf bis zu
80 Prozent angehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht
nicht.
Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte
Gemeinden, in denen eine umfassende Dorfentwicklung notwendig ist,
können durch das Land für die Dauer von acht Jahren als Investitions- und
Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung anerkannt werden.
Bei der Entwicklung des Ortes sollen nicht nur bauliche Veränderungen, sondern
auch soziale und kulturelle Bereiche berücksichtigt werden. Die Dorfbewohner
sollen sich bereits im Planungsstadium intensiv an der Gestaltung und
Entwicklung ihres Ortes beteiligen.
Während des Zeitraums der Anerkennung werden Vorhaben der Schwerpunktgemeinden
insbesondere im Dorferneuerungsprogramm vorrangig gefördert. Auch in anderen
Förderprogrammen wird eine vorrangige Förderung unterstützt. In
Schwerpunktgemeinden wird gefördert:
- Fortschreibung
des Dorfentwicklungskonzeptes bis zu 90 Prozent, maximal 15.000 Euro
- Neufassung
des Dorfentwicklungs-/Dorferneuerungskonzepts bis zu 90 Prozent, maximal 10.000
Euro
- Abschluss
eines Beratervertrags für private Bauvorhaben bis zu 90 Prozent, maximal 8.000
Euro
Anträge auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind dem
Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bis 01. November eines
jeden Jahres über die Kreisverwaltung vorzulegen.
Die Durchführung einer Dorfmoderation außerhalb der Schwerpunktgemeinden kann
bis zu 80 Prozent, maximal 12.000 Euro, gefördert werden.