Private Maßnahmen der Dorferneuerung
In
Gemeinden, die über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept verfügen, können
private Bauherren eine Förderung erhalten für
- die Schaffung von
neuem Wohnraum in Ortskernen,
- die Erhaltung und
Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder
- ortsbildprägender
Bausubstanz.
Vorrangig
gefördert werden
- Bauvorhaben zur
Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes, zur
Förderung eines umweltverträglichen dörflichen Tourismus (z. B.
Ferienwohnungen),
- Einrichtungen zur
Sicherung der Grundversorgung (z. B. Lebensmittelgeschäfte, kleine
Handwerksbetriebe) und
- kulturelle
Projekte und die Sozial- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen
Selbsthilfegruppen für Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.
Neben der
strukturellen Verbesserung ist auch die ortsgerechte Gestaltung ein wichtiges
Förderkriterium.
- So kommt man ans Geld
Fördermittel
für private Bauherren bewilligt Ihre Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
Antragsvordrucke sind bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder der
Kreisverwaltung erhältlich.
Die Anträge
sind über die Orts- oder Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu
richten.
Die Förderhöhe beträgt je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der
förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 Euro je Objekt.
- Beratung ist das A und
O
Bevor Sie
viel Geld in Pläne und Entwürfe stecken, sollte zuerst über den
Ortsbürgermeister mit dem zuständigen Ortsplaner Verbindung aufgenommen werden.
Dazu genügt eine einfache Ideenskizze. Die Planer geben Hinweise zur
ortsgerechten Gestaltung und zu Fördermöglichkeiten. Hier bekommen Sie
kostenlos Tipps, die bares Geld wert sein können.
- Was ist zu beachten?
-
Wichtig ist, dass
mit dem Vorhaben vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides nicht begonnen
werden darf.
- Die förderfähigen
Aufwendungen müssen mindestens 7.669 Euro je Vorhaben betragen.
- Nicht gefördert
werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschönerung oder
Unterhaltung dienen (z. B. ausschließliche Erneuerung der Fenster oder des
Außenanstrichs oder der Dacheindeckung).
- Für die
Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsvordruck
erforderlich: Lageplan, Foto, Planskizze, Kostenvoranschläge für alle
durchzuführenden Arbeiten oder eine entsprechende Kostenaufstellung eines
Architekten nach Gewerken.
Sprechen
Sie uns an! Gerne beraten wir Sie kostenfrei und prüfen die Fördermöglichkeiten
mit Ihnen.