Private Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung

Private Maßnahmen der Dorferneuerung

In Gemeinden, die über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept verfügen, können private Bauherren eine Förderung erhalten für

  • die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen,
  • die Erhaltung und Gestaltung ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder
  • ortsbildprägender Bausubstanz.

Vorrangig gefördert werden

  • Bauvorhaben zur Erhaltung oder Neueinrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des Ortes, zur Förderung eines umweltverträglichen dörflichen Tourismus (z. B. Ferienwohnungen),
  • Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung (z. B. Lebensmittelgeschäfte, kleine Handwerksbetriebe) und
  • kulturelle Projekte und die Sozial- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger.

Neben der strukturellen Verbesserung ist auch die ortsgerechte Gestaltung ein wichtiges Förderkriterium.

  • So kommt man ans Geld

    Fördermittel für private Bauherren bewilligt Ihre Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
    Antragsvordrucke sind bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder der Kreisverwaltung erhältlich.

    Die Anträge sind über die Orts- oder Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu richten.
    Die Förderhöhe beträgt je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch max. 30.000 Euro je Objekt.

  • Beratung ist das A und O

    Bevor Sie viel Geld in Pläne und Entwürfe stecken, sollte zuerst über den Ortsbürgermeister mit dem zuständigen Ortsplaner Verbindung aufgenommen werden. Dazu genügt eine einfache Ideenskizze. Die Planer geben Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und zu Fördermöglichkeiten. Hier bekommen Sie kostenlos Tipps, die bares Geld wert sein können.

  • Was ist zu beachten?
    • Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides nicht begonnen werden darf. 
    • Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 Euro je Vorhaben betragen. 
    • Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschönerung oder Unterhaltung dienen (z. B. ausschließliche Erneuerung der Fenster oder des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung). 
    • Für die Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsvordruck erforderlich: Lageplan, Foto, Planskizze, Kostenvoranschläge für alle durchzuführenden Arbeiten oder eine entsprechende Kostenaufstellung eines Architekten nach Gewerken. 

    Sprechen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie kostenfrei und prüfen die Fördermöglichkeiten mit Ihnen.

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