Referat Bergaufsicht und Planfeststellung
Bergbaubetriebe, die Bodenschätze im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes (BBergG) gewinnen und aufbereiten, unterliegen der Bergaufsicht. Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz ist als obere Landesbehörde zuständig für die Zulassung und Überwachung der jeweiligen bergbaulichen Tätigkeiten.
Neben der Vielzahl von Tagebauen der Steine- und Erdenindustrie werden in Rheinland-Pfalz zusätzlich in 3 Betrieben Rohstoffe Untertage gewonnen. Außerdem werden 22 Besucherbergwerke durch das Referat betreut.
Im Referat Bergaufsicht werden die Genehmigungen der Gewinnungsbetriebe in Abstimmung mit den jeweiligen Verfahrensbeteiligten erteilt. Neben den eigentlichen Arbeits- und Schutzvorschriften werden auch die Interessen Dritter bei den Zulassungen in Form von Auflagen berücksichtigt, sei es den Menschen (Lärm, Staub, Erschütterung) oder die Umwelt (Natur- oder Wasserschutz) betreffend.
Die Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt durch bergbehördliche Überwachungen, die regelmäßig Vororttermine erforderlich machen und vielfach durch Sachverständigen-Gutachten unterstützt werden. Daneben findet intensiver Austausch u.a. mit den rheinland-pfälzischen Umweltbehörden und den anerkannten Naturschutzverbänden statt.
Aufgaben des Referates Bergaufsicht und Planfeststellung
Betriebsplanzulassungsverfahren
Hauptbetriebsplan für laufende Betriebsvorgänge und Bodenschatzgewinnung
- Sonderbetriebsplan auf Grundlage des Hauptbetriebsplans
- Rahmenbetriebsplan für langfristige Betriebsentwicklung
- Abschlussbetriebsplan bei Betriebsstillegung
- Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes
- Naturschutzrechtliche Genehmigungen nach naturschutzrechtlichen Vorgaben
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
- Erteilung sprengrechtlicher Erlaubnisse und Befähigungsscheine
- Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen nach Bergverordnungen
Sicherheit
- Regelmäßige Befahrung zur Überwachung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Vorsorge für den Schutz von Umwelt und Dritter.
- Arbeitsschutz, Anlagensicherheit (z.B. Fahrzeuge, Brecher- und Klassierungsanlagen, Schachtfördereinrichtungen)
- Untersuchung von Betriebsunfällen und besonderen Vorkommnissen
Schutz der Umwelt
- Schutz des Bodens, des Wassers und der Luft
- Sicherung der Umwelt für Menschen, Tiere und Pflanzen
- Schutz vor möglichen Schäden und Nachteilen bei bergbaulichen Maßnahmen (Bergschaden)
Verwertung von Fremdmassen
- Verwertung von Fremdmassen zur Wiedernutzbarmachung von Bergbaubetrieben.
Überwachung der Funktionsfähigkeiten und Überwachung der Einhaltung der Zulassungsparameter
Planfeststellungsverfahren
Bergbauliche Vorhaben werden unter bestimmten Voraussetzungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Geregelt ist dies in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau).
Gemäß § 52 Abs. 2a i.V.m. §§ 57a ff. Bundesberggesetz ist dazu ein sog. obligatorischer Rahmenbetriebsplan vorzulegen, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durch das LGB durchgeführt wird. In diesem Verfahren koordiniert das Referat die fachlichen Belange, die Kooperation mit anderen Behörden sowie die Einbeziehung der Bürger.
Nach Auslegung der Rahmenbetriebsplanunterlagen in den Gemeindeverwaltungen und beim LGB werden die Einwendungen und Stellungnahmen der Beteiligten mit den Betroffenen, Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange erörtert (Erörterungstermin). Das LGB prüft danach, ob noch Nachbesserungsbedarf besteht oder alle Voraussetzungen für die Zulassung des obl. Rahmenbetriebsplanes vorliegen. Ist Letzteres der Fall, ergeht ein Planfeststellungsbeschluss in dem auch über die Einwendungen entschieden wird über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt werden konnte. Die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes, d. h. der Planfeststellungsbeschluss, konzentriert die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen Genehmigungen. Er wird ebenfalls in den Gemeindeverwaltungen und im LGB ausgelegt. Wird keine Klage dagegen erhoben, wird die Entscheidung bestandskräftig.
Informationen zu laufenden und abgeschlossenen obligatorischen Rahmenbetriebsplanverfahren finden sie unter Projekte.
Dokumente und Vordrucke für den Bergbauunternehmer sind unter LGB-Downloads zu finden.