Sonntag, 08. Dezember 2024
„In jedem Fall hat der Staat das Leben zu schützen“
Das Jubiläum der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind ist am 8. Dezember mit einem Pontifikalamt im Speyerer Dom gefeiert worden: Die Stiftung ist genau auf den Tag 25 Jahre zuvor gegründet worden.
Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann nutzte seine Eröffnungsworte, um allen zu danken, die sich für die Stiftung und ihre Anliegen unter anderem auch durch Spenden einsetzen, „heute und von Beginn an über die 25 Jahre hinweg“. Bei der Feier am Zweiten Advent sagte Wiesemann weiter: „Das Geheimnis des werdenden Lebens begleitet uns durch die Vorweihnachtszeit, insbesondere schauen wir auf Maria, deren Weg der Schwangerschaft wir in dieser Zeit mitgehen.“
Für die Unterstützung schwangerer Frauen setzt sich die Stiftung seit 25 Jahren ein, zum Beispiel, indem sie ideell und finanziell Einrichtungen und Projekte fördert, die Frauen in einer für sie herausfordernden Zeit begleitet. „Ich bin meinem Vorgänger Anton Schlembach dankbar, dass er unsere Stiftung gegründet hat, die klar die Hilfen und das Positive für die werdende Mutter in den Mittelpunkt stellt“, so der Bischof. Vieles sei dafür geleistet worden: „Wir waren Pioniere in der Online-Beratung. Wir haben Initiativen unterschiedlicher Art gestartet, etwa auch für die junge Generation, dass sie ‚wertvoll aufgeklärt‘ wird, ein Projekt, mit dem wir an Schulen gehen.“
Bischof Wiesemann nutzte den Jubiläums-Gottesdienst der Stiftung, um auf die aktuelle Debatte zur rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Deutschen Bundestag einzugehen. „Gibt es eine Verpflichtung zur Zuversicht?“, fragte er in seiner Predigt. Der große deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724 bis 1804) sei davon überzeugt gewesen, auch wenn er gewusst habe, dass man niemand zum Optimismus zwingen dürfe, schon gar nicht in sehr bedrängenden Zeiten. „Und natürlich gibt es die Freiheit des Selbststimmungsrechtes. Aber Kant meinte, es brauche so etwas wie eine moralische Pflicht zur Zuversicht, zur Hoffnung.“ Denn wenn es in aussichtslosen oder schwierigen Zeiten nicht mehr den Willen gäbe, die Chance zum Besseren zu suchen, dann würde alles nur noch zerstörerischer werden. Daher gebe es eine Pflicht zum positiven Handeln selbst in den vertracktesten Situationen. „Am Ende ist es eine Zuversicht in das Leben hinein.“
Wiesemann erweiterte Kants Überlegung – ob es nämlich eine Pflicht zum Leben gebe. Natürlich brauche es den Respekt vor Menschen, die ihr eigenes Leben beenden, das habe die Kirche lernen müssen. „Und doch ist der Gesetzgeber an dieser Stelle viel eindeutiger: Es gibt die Pflicht, Hilfe zu leisten, die unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand.“ Der Staat habe die Schutzpflicht des Lebens für seine Bürger. „Es gibt eine Pflicht zum Leben hin, bei allem Respekt vor der Selbstbestimmung von Menschen“, sagte der Bischof eindringlich.
Mit Sorge schaut Wiesemann auf die Initiative „sehr vieler Bundestagsabgeordneter zur Novellierung des Paragrafen 218, bei der die verpflichtete Beratung nicht mehr mit Klarheit zum Leben hin ausgerichtet sein darf“. Die Frage sei mit einer großen Feinfühligkeit für alle, mit Blick auf das Ganze hin zu betrachten. „Aber das nicht mehr zum Leben hin beraten werden darf, wirft auf die Absicht, es außerhalb des Strafrechtes regeln zu wollen, ein bestimmtes Licht.“ Alle Veränderungen müssten mit größter Sorgfalt betrachtet und beraten werden, betonte der Speyerer Bischof mit Blick auf die Debatte in einer Ausnahmesituation des Bundestages vor der Vertrauensfrage und vorgezogenen Neuwahlen.
Das Geheimnis des Menschen und der Menschenwürde, so der Bischof, betrachten Christen jedes Jahr im Advent: „In der Menschwerdung Gottes wird unsere eigene Menschwerdung mit verhandelt.“ Hier helfe die katholische Marienfrömmigkeit in besonderer Weise für ein Verständnis des innersten Zusammenlebens von Mutter und Kind: „Das Leben ist am Anfang immer etwas Symbiotisches.“ Ohne das Ja-Wort Marias hätte es die Menschwerdung Gottes nicht gegeben. „Maria war umgekehrt von der Ehrfurcht vor Gott und dem Leben zutiefst geprägt und von der inneren Bereitschaft, auf Gott zu hören.“ Aus dem innersten Zusammenspiel „heraus geschieht das wunderbare Geheimnis des Lebens, das ein jeder von uns trägt. So dürfen wir mit einer großen Dankbarkeit, dass die eigene Mutter ,Ja‘ gesagt hat, durchs Leben gehen. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich.“ Nicht selbstverständlich sei ebenso, dass dieses Geheimnis des Lebens uns eine Einmaligkeit gebe, „die niemand ,machen‘ kann und die uns daran erinnert, dass wir Kinder Gottes sind. Unsere Würde als Mensch kommt von dorther.“ Abschließend machte der Bischof deutlich: „In jedem Fall hat der Staat das Leben zu schützen, das ist seine Aufgabe. Als Kirche versuchen wir alles zu helfen, was wir können, dass jemand auch mit Freude ,Ja‘ sagen kann und guter Hoffnung ist. Denn – es gibt so etwas wie eine Pflicht zur Zuversicht.“
Die Feier leitete Bischof Wiesemann gemeinsam mit Generalvikar Markus Magin und Domdekan Dr. Christoph Kohl. Neben den Mitarbeiterinnen und Unterstützern der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind nahmen zahlreiche Verantwortliche aus Ehrenamt, Caritasverband und Bistumsleitung an dem Gottesdienst teil. Die Domsingknaben der Dommusik Speyer unter Leitung von Domkantor Joachim Weller gestalteten die Feier mit, in der Dommusikassistent Frederic Beaupoil die Orgel spielte.
Im Anschluss an das Pontifikalamt wurde zu einem Empfang in die Domvorhalle eingeladen. Gegenüber dem „Pilger“ sagte Marlies Kohnle-Gros, die Vorsitzende des Stiftungsbeirats, dass die Bestrebungen zur Neuregelung des Paragrafen 218 die Speyerer Stiftung schon seit mehreren Monaten beschäftigten. „Unserer Sicht nach müssen Mutter und Kind aber gemeinsam gedacht werden“, betont die frühere Landtagsabgeordnete. In der Vergangenheit habe sich die Stiftung immer vom jeweils Notwendigen herausfordern und leiten lassen. „Es ist uns immer wieder gelungen, gut darauf zu reagieren, etwa, als viele Geflüchtete zu uns kamen, später dann die Ukrainerinnen, wo wir jeweils auch auf Sprachbarrieren achten mussten und auf kulturelle Hintergründe.“ Öffentliche Förderung sei für entsprechende Projekte vielfach nur knapp oder gar nicht vorhanden, weswegen die Stiftung hier eigene Mittel einsetzt. „In gutem Zusammenhalt werden wir das auch in Zukunft leisten.“ Zu den Leistungen der Stiftung zählen für Kohnle-Gros auch die jährlichen Podiumsveranstaltungen, gerade auch zu sehr strittigen Themen, wie zuletzt die Frage nach Leihmutterschaft. „Es geht uns dabei darum, den Horizont zu weiten in den Diskussionen.“ (hm)