Mittwoch, 26. Juli 2023
Die Batterien neu aufladen
Angebote für pflegende Angehörige – Wenig Plätze für Kurzzeitpflege
Urlaubszeit ist Erholungszeit – doch für viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen bleibt das ein Traum. Dabei gibt es Angebote für eine Verschnaufpause.
Die Freude auf den Sommerurlaub ist aktuell wieder groß. Doch viele der Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland wissen nicht, wie sie ihre Pflegeaufgabe und eigene Erholungsbedürfnisse miteinander vereinbaren sollen. Nur etwa jeder vierte pflegende Angehörige nimmt sich nach Schätzungen regelmäßig eine Auszeit, um die Batterien wieder aufzuladen.
Dabei haben sie einen der härtesten Jobs in Deutschland: Wer einen Angehörigen pflegt, erbringt jeden Tag rund um die Uhr körperliche Höchstleistungen, bekommt zu wenig Schlaf und ist hohen seelischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Familienmitglieder – über 80 Prozent sind Frauen, viele schon im Rentenalter – neigen außerdem dazu, ihre eigenen Bedürfnisse einzuschränken und ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn sie einmal nur an sich denken. Nach einer im vergangenen Jahr vorgelegten Studie des Sozialverbandes VdK fühlt sich jeder Dritte in Deutschland, der Angehörige zu Hause pflegt, extrem belastet und kann die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen.
Pflegeexperten und die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatten zuletzt immer wieder kritisiert, dass es viel zu wenig Plätze für Kurzzeitpflege in Deutschland gebe und die Hilfen viel zu bürokratisch organisiert seien. Laut dem im Dezember veröffentlichten DAK-Pflegereport kennen 67 Prozent der Befragten nicht alle für sie relevanten Unterstützungs- und Leistungsangebote wie etwa Kurzzeitpflege, Beratung oder die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe. Laut VdK verfallen pro Jahr Leistungsansprüche im Wert von mindestens zwölf Milliarden Euro.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat am 17. Juli auf Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige hingewiesen.
- Verhinderungspflege beziehungsweise Ersatzpflege: Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder krank sind, kann die pflegebedürftige Person vertraute Menschen – Verwandte, Freunde, Nachbarn – oder einen Pflegedienst als Ersatz für die abwesende Pflegeperson beauftragen. Dafür stellen die Pflegekassen bis zu 1 612 Euro pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die oder der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und von der Pflegeperson bereits ein halbes Jahr in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Der Betrag kann um bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln für die Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird dann um diesen Betrag verringert. Zusätzlich wird die Hälfte des bis zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.
- Kurzzeitpflege: Die zweite Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege. Diese können ebenfalls alle Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Die pflegebedürftige Person wird dann vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 1 774 Euro für längstens acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um die nicht verbrauchten Mittel für die Verhinderungspflege erhöht werden – also um bis zu 1 612 Euro. Maximal stehen hier pro Kalenderjahr also 3 386 Euro zur Verfügung.
Die Kassen betonen zugleich, dass Interessierte sich frühzeitig informieren müssen. „Denn es kann vier bis sechs Wochen dauern, bis die Verhinderungspflege organisiert beziehungsweise ein Kurzzeitpflegeplatz gefunden ist“. (KNA)