Donnerstag, 25. April 2024
Zeitplan in weiten Teilen im Soll
Regionalverwaltungen hinken teilweise mit Jahresabschlüssen hinterher – Rückstände werden aufgearbeitet
Mit der Strukturreform „Gemeindepastoral 2015“, die zum 1. Januar 2016 an den Start ging, wurden sie im Bistum Speyer eingeführt: die Regionalverwaltungen. Sie unterstützen die Pfarreien vor Ort bei den anliegenden Verwaltungstätigkeiten und der Organisation der Kindertagesstätten (Kitas). Dazu gehört unter anderem die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Kirchengemeinden und -stiftungen. Doch in diesem Bereich hinken die Außenstellen des Bischöflichen Ordinariates teilweise hinterher.
Etwa in der Regionalverwaltung Ludwigshafen. Der Verwaltungsrat der Pfarrei Schifferstadt-Heilige Edith Stein hatte im Sommer 2022 sogar aus Protest über das Fehlen aktueller und vollständiger Wirtschaftsdaten seit der Zusammenlegung der drei Schifferstadter Gemeinden zum 1. Januar 2016 seine Arbeit bis auf Weiteres ruhen lassen.
Die Diözese versprach Abhilfe und setzte 2022 für ein Jahr eine „Taskforce Jahresabschluss“, bestehend aus Mitarbeitern der Regionalverwaltungen ein, um bestehende Rückstände in den sechs Einrichtungen im Bistum aufzuarbeiten. Unterstützung kam in dieser Zeit zusätzlich durch zwei Steuerberaterbüros. Ziel war es, bis Ende 2022 die Abschlüsse für sämtliche Kirchengemeinden und -stiftungen im Bistum Speyer bis einschließlich 2019 zu erstellen. Doch dies konnte nicht eingehalten werden. Joachim Vatter, Leiter der Abteilung Regionalverwaltungen und Kindertagesstätten im Bischöflichen Ordinariat Speyer, wertet die Maßnahmen dennoch als Erfolg. „Sie haben einen deutlichen Schub gebracht.“ Auch sei die Kommunikation und Vernetzung in die Fachabteilungen des Bischöflichen Ordinariats verbessert worden.
Im September vergangenen Jahres wurde ein neues Ziel angepeilt. Generalvikar Markus Magin gab den Vertretern der Regionalverwaltungen bei einem Treffen den Auftrag, die Jahresabschlüsse einschließlich 2023 bis Ende 2024 unter Dach und Fach zu bringen. „Daraufhin haben sie geplant, wie sie das umsetzen können“, berichtet Vatter. Um über den aktuellen Bearbeitungsstand sowie über die Schritte zur Erfüllung des Auftrags auf dem Laufenden zu sein, wird Generalvikar Magin regelmäßig unterrichtet.
Bei dem derzeit gesetzten Zeitplan sind die Regionalverwaltungen nach Angaben von Vatter in weiten Teilen im Soll. Doch ob es trotz aller Kraftanstrengungen gelingen kann, die Vorgabe zu erfüllen, hängt davon ab, „dass es keine Personalausfälle gibt“, stellt Vatter klar. Er geht davon aus, dass bis auf wenige Ausnahmen den Kirchengemeinden 2024 die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 vorliegen, einem Teil auch die von 2023. Ein weiterer Teil müsse sich bis zum Erhalt des Zahlenwerks von 2023 wohl noch bis Anfang 2025 gedulden.
Der Verwaltungsrat der Pfarrei Heilige Edith Stein in Schifferstadt erhält die Jahresabschlüsse von 2017 bis 2022 laut Vatter bei einer Sitzung mit der Regionalverwaltung Ludwigshafen im Mai. Das bestätigt Karl Fischer, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzende von Schifferstadt, auf Anfrage. Er zeigt sich optimistisch, dass die Zusage eingehalten wird. Der Verwaltungsrat hatte im Februar vergangenen Jahres beschlossen, seine Arbeit wieder aufzunehmen. „Der Entscheidung voraus ging ein Treffen mit Vertretern der Regionalverwaltung, um einen Modus zu finden, wie eine konstruktive Zusammenarbeit aussehen kann“, schildert Fischer die damalige Situation. „Konkret haben wir verabredet, dass wir der Regionalverwaltung helfen, wenn sie etwa Belege benötigt, und umgekehrt erhalten wir bei anstehenden Projekten belastbares Zahlenmaterial zur Orientierung. Das hat bislang relativ gut geklappt.“ Zwischenzeitlich hat das Schifferstadter Gremium zumindest den Jahresabschluss für 2016 erhalten. Mit der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit habe der Verwaltungsrat zudem ein paar Monate vor den anstehenden Pfarrgremienwahlen im Herbst 2023 ein Zeichen setzen wollen.
Joachim Vatter sieht ein Grund für die Rückstände der Regionalverwaltungen in der neuen Finanzsoftware, mit der die Einrichtungen von Beginn an ausgestattet wurden, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dafür sei ein großer personeller Aufwand notwendig. Hinzu kämen Personalausfälle aufgrund von Krankheit oder Fluktuation sowie das hohe Arbeitsaufkommen. „Für 430 Kirchenstiftungen und 70 Kirchengemeinden müssen Jahresabschlüsse und Haushaltspläne erstellt werden“, so Vatter. Es gäbe Kirchengemeinden mit bis zu 14 Kirchenstiftungen – ein historisch bedingtes Phänomen, besonders in der Westpfalz.
Vor allem die Regionalverwaltungen in Ludwigshafen und Germersheim – mit jeweils rund 25 Mitarbeiter die größten der sechs Einrichtungen in der Pfalz und Saarpfalz – hätten aufgrund des großen Gebiets, für das sie zuständig sind, ein hohes Buchungsaufkommen. Denn darin befänden sich Kirchengemeinden mit vielen Einrichtungen und Gebäudebeständen. Die weiteren Regionalverwaltungen sitzen in Kaiserslautern, Neustadt, Pirmasens und St. Ingbert. Insgesamt arbeiten in diesen Außenstellen des Bischöflichen Ordinariats 135 Beschäftigte. Fünf Arbeitsplätze sind laut Vatter derzeit unbesetzt, davon zwei im Bereich Buchhaltung.
Dass die Jahresabschlüsse nun zügig abgearbeitet werden sollen, liegt auch an der geplanten neuen Trägerstruktur für die rund 230 Kindertagesstätten des Bistums, deren Gründung im Januar 2025 vorgesehen ist. Darüber hinaus ist ab dem gleichen Jahr die schrittweise Einführung einer neuen Buchhaltungssoftware für die Kirchengemeinden not-
wendig. (Petra Derst)