Mittwoch, 23. August 2023
Bundesweite Vernetzung
Missbrauchsbetroffene aus diözesanen Beiräten schließen sich zusammen
Missbrauchsbetroffene, denen innerhalb der katholischen Kirche sexualisierte Gewalt angetan wurde und die auf Bistumsebene in Beiräten aktiv sind, haben sich bundesweit zusammengeschlossen. Das am 7. August in Berlin neu gegründete Gremium nennt sich „Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte und vergleichbaren Gremien“, wie Vertreter von verschiedenen Betroffenenbeiräten am 8. August mitteilten.
Das Gremium will an Aufarbeitungsprozessen mitwirken, die über die einzelnen Bistümer hinausgehen. Auch der Austausch zwischen den bestehenden Beiräten soll dadurch besser koordiniert werden. Aus jeder Diözese kann ein von den Beiräten gewählter Vertreter in die Bundeskonferenz entsandt werden.
An der Abstimmung nahmen den Angaben zufolge Vertreter aus 23 Bistümern teil, davon stimmten 16 für die Konstituierung der Bundeskonferenz. Zu deren Sprecher wurde Bernd Held, Sprecher des Betroffenenbeirats im Bistum Speyer, gewählt. Anfang des Jahres hatten sich die Betroffenen zunächst zu einem Arbeitskreis zusammengeschlossen.
Die Vertreter der Bundeskonferenz beziehen sich auf die vor drei Jahren unterzeichnete Gemeinsame Erklärung, die der damalige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der damalige Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, unterzeichneten. Diese sieht unter anderem vor, dass die Betroffenenbeiräte oder vergleichbare Gremien an den diözesanen und überdiözesanen Aufarbeitungsprozessen kontinuierlich und regelmäßig beteiligt werden.
„In den einzelnen Bistümern arbeiten die Betroffenenbeiräte und vergleichbaren Gremien mit den Aufarbeitungskommissionen und Diözesen zusammen. Was auf diesen Ebenen im Kleinen passiert, möchten wir analog auf einer höheren Ebene erreichen“, unterstreicht Bernd Held: „Wir streben einen regelmäßigen Austausch mit dem Gremium der Vorsitzenden der Aufarbeitungskommissionen sowie mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), konkret mit der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen der DBK an.“
Ob die DBK die neu gegründete Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte als Gremium anerkennen und mit ihr kooperieren wird, bleibt abzuwarten. 2020 hatte sie einen Betroffenenbeirat initiiert, da zu diesem Zeitpunkt in den Bistümern noch keine vergleichbaren Gremien existierten. Doch es gibt reichlich Kritik an diesem Kreis. Dass er intransparent arbeitet, ist nur eine davon. „Bis heute wissen wir nicht, wer uns da überhaupt vertritt“, nennt Bernd Held einen weiteren Mangel.
Matthias Kopp, Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, teilte auf Pilger- Anfrage mit, dass die DBK den Betroffenenbeirat bei der DBK als ersten Ansprechpartner betrachte, da in diesem Gremium ja bereits Vertreter der Bistümer tätig seien. Allerdings, so Kopp weiter, „gibt es auf Arbeitsebene zwischen unserem Haus und der ,Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte und vergleichbaren Gremien‘ einen Austausch“.
Bernd Held betont, dass die diözesanen Betroffenenbeiräte bereits nach ihrem ersten Treffen Kontakt zum DBK-Gremium aufgenommen haben und sich auch dort Austausch und Zusammenarbeit erhoffen.
Das nächste Treffen der „Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte und vergleichbaren Gremien“ findet am 9. September in Speyer statt.(kna/pede)