Donnerstag, 16. Januar 2020
"Die Betroffenen mit den Folgen nicht alleine lassen"
Generalvikar Andreas Sturm erklärt, warum das Bistum Speyer in Fällen, in denen Missbrauchstäter bereits verstorben sind, auch Kirchensteuermittel für die Hilfe einsetzt
Speyer. In Deutschland wird derzeit intensiv diskutiert, wie Opfern des sexuellen Missbrauchs geholfen werden kann und wie die Kosten dafür finanziert werden. Manche Bischöfe haben eine Finanzierung aus Mitteln der Kirchensteuer ausnahmslos abgelehnt. Anders verhält es sich im Bistum Speyer: In Fällen, in denen Missbrauchstäter bereits verstorben sind, wird den Betroffenen auch aus Mitteln der Kirchensteuer geholfen. Generalvikar Andreas Sturm erklärt in einem Interview in der Kirchenzeitung „Der Pilger“, warum das Bistum Speyer diesen Weg gewählt hat.
Bedeutet die Speyerer Praxis, dass die Täter ungestraft davonkommen?
Generalvikar Andreas Sturm: Keineswegs. Wenn uns ein Missbrauchsverdacht gemeldet wird, besteht der erste Schritt immer in einer Prüfung durch unsere beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten. Wenn der Beschuldigte noch lebt, wird von uns, in Rücksprache mit den Betroffenen, ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Kommt es zu einer Verurteilung, hat der Missbrauchstäter die geforderte Strafzahlung aus eigenen Mitteln zu leisten.
Die staatliche Untersuchung ist das eine. Wie aber sieht es mit der Hilfe durch die Kirche aus?
Generalvikar Sturm: Zusätzlich zum Verfahren durch die staatliche Justiz stellen wir uns auch als Kirche unserer Verantwortung. Wir sind bereit, in Fällen, in denen jemand einen Missbrauch durch Priester oder kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlitten hat, eine finanzielle „Leistung in Anerkennung des erfahrenen Leids“ und gegebenenfalls notwendige Therapiekosten zu übernehmen. Die Summen bewegen sich, je nach den Umständen des Einzelfalls, in der Regel zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Wir sprechen bewusst nicht von Entschädigungen, denn uns ist bewusst, dass sich ein Missbrauch nicht wieder gutmachen lässt. Doch wir sehen es als unsere Verpflichtung an, dass die Kirche die Opfer unterstützt, die mit den Folgen des Missbrauchs zu leben haben. Das bedeutet auch, dass wir die Kosten für notwendige Therapien übernehmen, um das Leid der Betroffenen zumindest etwas abzumildern.
Bleibt der Missbrauchstäter bei der Finanzierung dieser Hilfen außen vor?
Generalvikar Sturm: Nein, natürlich nicht. Sofern der Missbrauchstäter noch lebt, wird er auch für diese Leistungen privat zur Kasse gebeten.
Viele Missbrauchsfälle haben sich in den 50er- und 60er-Jahren ereignet. Da ist viel Zeit vergangenen und mancher der Beschuldigten lebt nicht mehr. Woher kommt in diesen Fällen das Geld für die Hilfe?
Generalvikar Sturm: Es trifft zu, dass sich gerade in den Jahrzehnten nach dem Krieg die besonders schweren Missbrauchsfälle ereignet haben. Wir sind der Überzeugung: Es darf nicht sein, dass die Opfer in Fällen, in denen die Täter bereits verstorben sind, mit den Folgen des Missbrauchs alleingelassen werden. Hier sehen wir eine Verantwortung der Kirche als Ganzes und leisten die genannten Zahlungen ersatzweise aus Mitteln des Bistums.
Welchen finanziellen Umfang haben diese Hilfeleistungen?
Bis heute haben wir im Bistum Speyer an Missbrauchsopfer insgesamt rund 325.000 Euro an „Leistungen in Anerkennung des Leids“ und Therapiekosten geleistet. Davon haben wir 60.000 Euro von den Tätern eingefordert und auch erhalten. Unterm Strich haben wir also rund 265.000 Euro aus dem Bistumshaushalt aufgewandt, um Missbrauchsopfern auch in den Fällen zu helfen, in denen die Täter nicht mehr belangt werden können, da sie bereits verstorben sind.
Sie sagen, das Geld dafür wurde aus dem Haushalt des Bistums finanziert. Könnte es nicht auch aus anderen Vermögen des Bistums genommen werden?
Generalvikar Sturm: Wir müssen sehen, dass das Bistum Speyer, verglichen mit anderen Bistümern in Deutschland, mit relativ knappen Finanzmitteln ausgestattet ist. Das ist eine Folge der doch sehr wechselhaften Geschichte des Bistums, das erst vor 200 Jahren neu gegründet wurde.
Dieser Umstand bedeutet für unser gegenwärtiges Handeln, dass wir nahezu alle Ausgaben, die für unsere aktuelle Arbeit wichtig sind, aus dem Haushalt des Bistums bestreiten müssen. Zwar fließen in den Haushalt des Bistums auch andere Einnahmen, doch die Kirchensteuer leistet mit über 80 Prozent den größten Anteil.
Was sagen Sie Menschen, die den Standpunkt vertreten: „Der Missbrauch ist eine Sache der Kleriker, da will ich mit meinen Kirchensteuermitteln nichts mit zu tun haben“?
Generalvikar Sturm: Diese Kritik nehme ich sehr ernst. Wir müssen jedoch sehen, dass sich das Bild des Missbrauchs über die Jahre stark verändert hat. Während sich bis zum Jahr 2000 der Tatverdacht in zwei Dritteln der Fälle gegen Priester richtete, haben wir seit 2010 ein deutlich anderes Bild. Bei den 28 Verdachtsfällen, die seit 2010 neu angezeigt wurden, waren fünf der Beschuldigten Priester, die weiteren Beschuldigungen richteten sich gegen kirchliche Mitarbeitende wie zum Beispiel Erzieherinnen, Pfleger oder ehrenamtliche Betreuer.
Ich stimme der Kritik insoweit zu, als auch ich der Überzeugung bin: Zunächst einmal liegt die Verantwortung und damit auch die Verpflichtung zu finanziellen Leistungen beim Täter. Wir sehen uns jedoch der Tatsache gegenüber, dass viele Täter aus den 50er- und 60er-Jahren heute nicht mehr am Leben sind. In diesen Fällen sehe ich eine Verantwortung der Kirche als Ganzes. Denn wie schon gesagt: Es kann nicht sein, dass wir die Opfer mit den Folgen des Missbrauchs alleine lassen.
Auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz wird aktuell über Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer diskutiert. Wie stehen Sie dazu?
Generalvikar Sturm: Wichtig ist mir, dass wir bei diesem Thema zu einer gemeinsamen Linie der Kirche in Deutschland finden. Ich hoffe, dass wir im Dialog mit den Betroffenen möglichst bald zu einer guten Lösung kommen. Wenn das am Ende höhere Zahlungen an Betroffene bedeutet, wird das Bistum Speyer auch an diesem Punkt Verantwortung übernehmen. Das wird aber keine einsame Entscheidung der Leitung sein, sondern wird in den Gremien, die für die Finanzen und die großen inhaltlichen Linien des Bistums Verantwortung tragen - dabei denke ich besonders an den Diözesansteuerrat und die neue Diözesanversammlung - gemeinsam beraten und entschieden werden.
Weitere Informationen zu Hilfe und Prävention von sexuellem Missbrauch
Diese Meldung und weitere Nachrichten des Bistums wurde veröffentlicht auf der Internetseite www.bistum-speyer.de