Montag, 12. Oktober 2020
Regelungen zum Beherbergungsverbot in Rheinland-Pfalz
Aktuell gelten folgende Regelungen für das Land Rheinland-Pfalz:
Liebe Heilsbach-Besucher,
es ist derzeit nicht einfach, den Überblick zu behalten, welche Regelungen aktuell Gültigkeit haben. Nach Rückmeldung aus dem Corona-Kommunikationsstab der Landesregierung Rheinland-Pfalz gelten derzeit die folgende Regelung für
Einreisen nach Rheinland-Pfalz aus inländischen Risikogebieten:
- Das Beherbergungsverbot für Einreisen aus inländischen Risikogebieten wurde aufgehoben
- Eine Quarantänepflicht für Einreisen aus inländischen Risikogebieten besteht nicht
- Für eine Einreise aus einem inländischen Risikogebiet ist das Vorliegen eines negativen Corona-Tests aktuell keine Voraussetzung (dies kann sich ggf. mit der bevorstehenden Aktualisierung der Corona-Bekämpfungsverordnung ändern)
Für die Anreise der Gäste gilt: Anwendung finden jeweils diejenigen Regelungen, die zum Zeitpunkt der Anreise des Gastes Gültigkeit haben. Sollten sich die Einreiseregelungen nach der erfolgten Anreise ändern, kommen diese nicht nachträglich zur Anwendung!
Sobald neue Regelungen in Kraft treten, werden wir Sie entsprechend informieren.
Euer Heilsbach-Team.
Über einen weiteren Link des Robert-Koch-Instituts: „COVID-19_Dasbord“ finden sie Informationen zu den aktuellen Fallzahlen https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Diese Meldung und weitere Nachrichten von Bildungshaus Heilsbach
finden Sie auf folgender Internetseite: www.heilsbach-schoenau.de