Donnerstag, 25. August 2022
„Layla“ – oder: Zwischen Verantwortung und Kunstfreiheit
Kennen Sie „Layla“?
Nein, damit meine ich nicht Ihre freundliche Nachbarin. Es geht vielmehr um ein Lied, dem man auf Festen – vom großen Volksfest bis zur Familienfeier – kaum entrinnen kann.
Wer dem Text des Liedes Beachtung geschenkt hat (es geht um eine „Puffmama“ mit Namen Layla), wird sich kaum wundern, dass mitten im „Sommerloch“ die Diskussion aufgekommen ist, ob das Lied sexistisch ist und deshalb verboten werden sollte. Wie bei jedem öffentlichen Diskurs von mehr oder minder großer Tragweite standen und stehen sich auch bei dieser Thematik mehrere Lager gegenüber. Es gibt jene, die „Layla“ lieber gestern als heute zum „canticum non gratum“ erklären und in den Giftschrank sperren wollen. Dann sind da die, die die Meinung vertreten, es handle sich zwar weder um geistreiche, noch besonders unterstützenswerte Dichtkunst, dennoch sei aber die Kunstfreiheit zu wahren. Und schließlich sind dort schlicht die begeistert feiernden Hörer*innen, die „Layla“ über 60 Millionen Streaming-Abrufe, Gold-Status für die Single und seit Wochen nonstop Platz 1 der Deutschen Charts bescheren und das Lied somit zum Sommerhit 2022 gemacht haben.
Als Musikerin geht diese Diskussion an mir nicht spurlos vorbei. – Um das aber gleich klarzustellen: Ich habe weder etwas für seichte Dichtkunst und anzügliche Texte noch für Schlager übrig! Vielmehr grüble ich über die Frage, weshalb es überhaupt dazu kommt, dass solche Lieder geschrieben und derart erfolgreich vermarktet werden. Denn – das ist klar – das 2021 entstandene Lied „Layla“ ist nicht das einzige Lied mit zweifelhaftem Text. Ähnlich großes Aufsehen hatte bereits 2016 eine Diskussion über das „Donaulied“ erregt, das seine Wurzeln im 19. Jahrhundert hat. Und auch viele Songs aus dem Deutsch-Rap-Bereich überzeugen wohl kaum durch sprachliches Feingefühl und politische Korrektheit. Was bisher aber eher noch in Nischen stattfand, hat nun durch „Layla“ endgültig in die breite Öffentlichkeit gefunden. Sich also am „Einzelfall Layla“ abzuarbeiten, greift meines Erachtens zu kurz. Vielmehr glaube ich, dass Layla als „pars pro toto“ für andere, weitaus größere Phänomene steht, sodass sich daraus Grundsätzlicheres ableiten lässt.
- Kunst jeglicher Ausprägung ist ein Spiegel ihrer Zeit. Sie nimmt Themen auf, die für ihre Entstehungszeit typisch sind und setzt sich dazu in Beziehung. Das kann – je nach Thema – mehr oder minder angenehm sein. An „Layla“ und vielen anderen Liedern zeigt sich, dass es noch immer salonfähig ist, Frauen über ihr Aussehen zu beschreiben, sie zum Objekt der Begierde zu degradieren und – ja, auch das kennen die meisten Frauen – anzügliche Bemerkungen zu machen (meist gepaart mit dem freundlichen Hinweis, es handle sich ja nur um Spaß und man solle doch nicht so empfindlich sein). Das geschieht seit Jahrhunderten – und nicht nur am Ballermann sondern auch im Fernsehen, in Kirchen, in Männergesangvereinen, auf der Straße, … Der augenzwinkernde Rat „dann schreib doch einfach mal ein anzügliches Lied über einen Mann“, den ich von einem Gesprächspartner dazu erhalten habe, mag zwar vordergründig ein wenig Gerechtigkeit herstellen, verkennt aber, worum es eigentlich geht: Um Akzeptanz und Wertschätzung Menschen gegenüber – und eben nicht um Vergeltung. Insofern würde ich an dieser Stelle lieber allgemeingültig resümieren: Es ist noch immer unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass wir jahrhundertealte Gewohnheiten (hier beispielhaft die Behandlung von Frauen) hinterfragen, uns davon distanzieren und lernen, Menschen mit mehr Wertschätzung gegenüberzutreten.
- Denken Sie nicht an einen rosa Elefanten! – Na? Hat es geklappt? – Vermutlich nicht und ein drolliger, rosa Elefant mit großen Ohren ist vor Ihrem inneren Auge durchs Bild getrabt. Daran zeigt sich, dass es uns Menschen extrem schwer fällt, negativ formulierte Aussagen umzusetzen – wer also krampfhaft versucht, etwas auszublenden, läuft immer mehr Gefahr, dass er daran denkt. In der Psychologie trägt dieses Phänomen seit 1994 den Namen „ironische Prozesstheorie“ – und auch wer sich mit Psychologie nicht auskennt, konnte sicher einmal beobachten, dass Verbotenem schon bei kleinen Kindern eine schier unwiderstehliche Anziehungskraft zu eigen ist.
Wer das weiß, ist kaum mehr verwundert, dass Werbung heutzutage oftmals über Skandale funktioniert. Wenn „Layla“ also auf Volksfesten verboten wird, führt das dazu, dass ganze Bierzelte das Lied umso mehr fordern. Selbst die Macher von „Layla“ bedanken sich in Interviews schon für die Sexismus-Debatte, denn dadurch sei das Lied erst richtig bekannt und beliebt geworden.
Wie so oft stehen wir Menschen also wieder vor einem Dilemma: Je mehr wir ein unliebsames Thema diskutieren und es damit ins Scheinwerferlicht zerren, desto stärker machen wir zwangsläufig dafür Werbung. Nun will ich mitnichten anregen, aus diesen Gründen den öffentlichen Diskurs vollends abzuschaffen – ganz im Gegenteil: Mir ist es vielmehr ein Anliegen, darauf hinzuweisen, wie mächtig dieses Mittel ist. Es ist so mächtig, dass wir den Effekt nicht durch Einzelfall-Diskussionen verpulvern sollten. Im Falle von „Layla“ möchte ich also fragen: Warum halten wir uns mit diesem einen Lied auf und diskutieren nicht nachhaltig das große gesellschaftliche Phänomen „Sexismus“ im Allgemeinen? Denn zurecht fragen viele: „Warum ist dieses eine Lied ein Problem und die vielen anderen nicht?“ Mir fehlt in den meisten Äußerungen zu dieser Thematik schlicht der Übertrag vom Einzelfall auf das gesamte System. „Layla“ wird vermutlich trotz dieser Einzelfalldebatte irgendwann wie viele seiner Geschwister von der großen gesellschaftlichen Bild- oder vielmehr Tanzfläche verschwunden sein. Das große Problem „Sexismus“ aber bleibt.
- Musik bewegt Massen. Das lässt sich harmlos beobachten, wenn Fans nach einem Konzert noch in der U-Bahn den Hit ihres Idols singen. Weniger harmlos wird es schon, wenn Soldaten im Gleichschritt zur Musik marschieren. Und wenn dann ganze Ideologien über Musik verbreitet und Menschen durch Musik in den Kampf gerufen werden (so geschehen im Dritten Reich und immer noch in der Rechten Szene oder im Islamismus präsent), dann ist da kein Funke von Harmlosigkeit mehr übrig. Sich das vor Augen zu führen und Verantwortung für das zu übernehmen, was durch Musik in die Welt getragen wird, ist Aufgabe eines*einer jeden Musikschaffenden. Wenn also die Macher von „Layla“ argumentieren, der Text sei ja nicht böse gemeint sondern in erster Linie zum Feiern da, dann mag das vordergründig noch stimmen. Es verkennt aber, dass dem*der Hörenden (und erst recht dem*der Mitgrölenden) eine Reihe von Botschaften unterbewusst ins Gehirn gespült und – verbunden mit der positiven Erinnerung an ausgelassenes Feiern – immer wieder salonfähig gemacht werden. Ob da eine Beteuerung der Musikschaffenden à la „das ist ja gar nicht ernst gemeint“ als Rechtfertigung ausreicht, wage ich zu bezweifeln – zumal viele andere Lieder beweisen, dass man auch ohne solche Texte ausgelassen feiern kann.
- Und dann ist da zu guter Letzt noch die Sache mit der Kunstfreiheit. Als Grundrecht ist sie in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und gilt als einer der wesentlichen Bausteine unserer Demokratie. Solange mir die Kunst „gefällt“, ist ja alles prima. Aber was, wenn ich besagte Kunst gar nicht so kunstvoll, sondern vielmehr hässlich oder einfach völlig daneben finde? Nun ja, selbst dann werde ich nicht umhin kommen, mich in Toleranz zu üben – wenigstens so lange, bis ein Gericht festgestellt hat, dass es mit besagter Kunst aus guten, objektiv belegbaren Gründen tatsächlich nicht so weit her ist und man sie völlig zu Recht aus dem Verkehr ziehen kann. Bei „Layla“ ist das nicht der Fall: Sexismus ist zwar kein Kavaliersdelikt, aber in dieser Ausprägung eben auch nicht strafbar. Das darf mich stören, ich kann mich darüber mit Fug und Recht ärgern und diese Meinung – der Meinungsfreiheit sei Dank – auch kundtun. An meiner Verpflichtung gegenüber der Kunstfreiheit ändert sich trotzdem nichts, denn diese der Freiheit inhärente Spannung von Recht und Pflicht gilt es auszuhalten – so schwer es manchmal fällt.
Nach diesem Grübeln über Grundsätzliches am Beispiel eines Einzelfalls hoffe ich, dass Sie nun nicht, von mir neugierig gemacht, eine Single von „Layla“ erwerben und sie stolz ins Regal stellen – denn Werbung machen wollte ich nun wirklich nicht (womit wir eigentlich schon wieder mitten in Punkt 2 wären und alles wieder von vorne beginnen könnten)… Machen Sie sich lieber einen Tee, setzen sich in einen Sessel und freuen sich, dass wir in einem Land leben, in dem wir Lieder schreiben und hören dürfen wie es uns beliebt. Das ist ein Gut, das man wohl kaum zu gering schätzen kann!
Sonja Haub
Bildungsreferentin Katholische Erwachsenenbildung Pfalz
Diese Meldung und weitere Nachrichten von Katholische Erwachsenenbildung
finden Sie auf folgender Internetseite: www.keb-speyer.de