Donnerstag, 30. März 2023
Gemeindestruktur für die Gremienwahl im Oktober 2023
Vor den Gremienwahlen müssen die jeweiligen Gemeindestrukturen überprüft werden. Das heißt, dass sich jede Gemeinde bzw. der jeweilige Gemeindeausschuss überlegen muss, ob in der kommenden Amtsperiode die Eigenständigkeit gewünscht ist oder ob sich zwei oder mehrere Gemeinden einer Pfarrei zusammen-schließen. Diese Struktur ist jeweils vor Neuwahlen zu überprüfen.
Für die kommende Amtsperiode hat sich der Gemeindeausschuss Hl. Geist entschieden, dass sich die Gemeinde Hl. Geist mit der Gemeinde St. Ludwig zusammenschließt und gemeinsam die Gemeinde St. Ludwig bildet. Der Gemeindeausschuss St. Ludwig hat dieser Entscheidung zugestimmt.
Der Pfarreirat hat diese Entscheidung bei der Sitzung am 27. März 2023 einstimmig angenommen.
Gemäß den Regularien ist dieser Beschluss zu veröffentlichen. Innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Entscheidung (= 28. April 2023) kann entweder durch einen Gemeindeausschuss oder durch 40 Mitglieder der Pfarrei gem. § 13 der Satzung für die Pfarrgremien im Bistum Speyer Widerspuch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich dem Pfarreiratsvorsitzenden Jörg Neubauer (Mailadresse Pfarrbüro - siehe Rückseite) mitzuteilen. Sollte ein Widerspruch eingehen, erfolgt eine erneute Beratung und abschließende Beschlussfassung durch den Pfarreirat.
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