Samstag, 29. Januar 2022
Neue Regeln für Geimpfte und Genesene
Verkürzte Gültigkeit des Genesenenstatus und fehlende Immunisierung bei Johnson & Johnson wirkt sich auch in Gottesdiensten aus
Die neue Festlegung des Paul-Ehrlich-Instituts bezüglich des Immunisierungstatus hat auch Auswirkungen auf den Zugang zu den Gottesdiensten nach der 3G-Regel. Folgende Änderungen haben sich ergeben:
- Wer nur einmalig mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ geimpft wurde, gilt nicht mehr als vollständig geimpft, sofern zwischenzeitlich keine zweite Impfung erfolgt ist. Ab dem Wochenende 05./06.02. müssen deshalb alle, die nur die einmalige Impfung mit Johnson & Johnson erhalten haben, einen aktuellen negativen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Besser wäre natürlich, sich möglichst bald ein weiteres Mal impfen zu lassen. Wer nur einmal geimpft ist und keinen Testnachweis hat, kann nicht am Gottesdienst teilnehmen. Deshalb wird der Empfangsdienst alle Impfnachweise noch einmal kontrollieren, um den Impfstatus festzustellen.
- Ebenso gilt, dass der Genesenenstatus nur noch 90 Tage gültig ist. Auch dies wird der Empfangsdienst kontrollieren.
Auch wenn diese neuen Regelungen mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, müssen sie dennoch ausgeführt werden, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher zu ermöglichen.
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