Freitag, 13. März 2020
Bistum sagt Gottesdienste und pfarrliche Veranstaltungen ab
Die Lage der Ausbreitung des Coronavirus spitzt sich immer mehr zu. Der Krisenstab im Bischöflichen Ordinariat hat deshalb in Abstimmung mit dem Herrn Bischof folgende Entscheidungen getroffen:
Gottesdienste (Eucharistiefeiern und Wortgottesfeiern)
Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt!
Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten.
Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
Wir werden heute noch diverse Alternative bekanntgeben, über welche die Gläubige via Fernsehen, Radio oder Internet einen Gottesdienst mitfeiern können.
In Klöstern ist die Feier der Eucharistie ausschließlich innerhalb des Konvents möglich. Bitte sprechen Sie Ihren Zelebranten an.
Haus- und Krankenkommunion
Die Haus- und Krankenkommunion muss ebenfalls mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
Auch hier werden wir Alternativen erarbeiten, wie wir die alten und kranken Christen in dieser Situation seelsorgerlich begleiten können.
Beerdigungen
Es können nur noch Beerdigungen ohne die Feier eines Sterbeamtes stattfinden. Bei den Beerdigungen sind die auch bisher schon üblichen Hygienemaßnahmen (kein Händeschütteln etc.) einzuhalten.
Klären Sie bitte vor Ort, ob seitens der Kommune Trauerfeiern in Leichenhallen durchgeführt werden dürfen. Kirchen können dafür nicht verwendet werden.
Erstkommunion
Die Feier der Erstkommunion ist auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres zu verschieben, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
Feier der Kar- und Ostertage
Hierzu werden wir noch zu gegebener Zeit informieren.
Sonstige Veranstaltungen
Es sind sämtliche pfarrliche Veranstaltungen (z. B. Gruppentreffen mit Erstkommunionkindern, Firmlingen, Senioren etc., Hungermärsche, Fastenessen, Konzert usw.) abzusagen.
Wir bitten darum, diese Information auch den kirchlichen Verbänden mit der dringenden Bitte um gleiche Handhabung zukommen zu lassen.
Kirchen
Die Kirchen sollten nach Möglichkeit für das persönliche Gebet der Gläubigen geöffnet bleiben.
Diese Regelungen gelten zunächst bis 19.04.2020. Wir bitten Sie die weiteren Veröffentlichungen in den Medien im Blick zu behalten!
Für Rückfragen hat das Bistum eine Hotline eingerichtet unter der Telefon-Nr. 06232/102-414.
Mehr Informationen auf der Homepage des Bistums unter: https://www.bistum-speyer.de/bistum/das-bistum-im-ueberblick/umgang-mit-dem-coronavirus/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=13051
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