Freitag, 26. November 2021
3G-Regel in den Gottesdiensten
Liebe Gottesdienstbesucher und liebe Gottesdienstbesucherinnen!
Für die Feier von Gottesdiensten gilt nach der aktuellen Dienstanweisung aus Speyer und dem Beschluss des Pfarreirates mit sofortiger Wirkung:
Es gilt in den Gottesdiensten die 3G-Regel (vollständig geimpft oder genesen oder getestet. Nachweis einer offiziellen Stelle. Selbsttest reicht nicht aus!). Dabei gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei beiden Varianten ist ein Empfangsdienst einzurichten, der die notwendigen Nachweise sichtet.
Auch alle Mitwirkenden bei Gottesdiensten (Zelebranten, MinistrantInnen, OrganistInnen, SakristanInnen usw.) unterliegen der Nachweispflicht gemäß der 2G- bzw. 3G-Regelung.
Es ist möglich, dass nach Einwilligung des jeweiligen Gottesdienstbesuchers, der Impfstatus auch dauerhaft erfasst wird, um für künftige Gottesdienste das Verfahren zu vereinfachen.
Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen sind:
- Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden;
- Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Bei der Feier von Gottesdiensten im Freien entfallen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.
Wir empfehlen, Gemeindegesang aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation zurückhaltend einzusetzen
Diese Meldung und weitere Nachrichten von Pfarrei Hl. Franz von Assisi
finden Sie auf folgender Internetseite: www.hl-franziskus-blieskastel.de