Donnerstag, 04. Juni 2020
FRONLEICHNAM
Donnerstag, 11. Juni, 10.30 Uhr Kirche St. Konrad
Bestimmungen für die Feier von Gottesdiensten
Die Gesundheit aller Gottesdienstbesucherinnen und -besucher liegt uns sehr am Herzen, deshalb bitte folgende Auflagen unbedingt beachten:
- Entsprechend der Sicherheits- und Hygienevorgaben können in St. Johannes Rohrbach 35, in St. Konrad 56, in Herz Jesu Hassel 45 und in
Herz Jesu Oberwürzbach 58 Personen am Gottesdienst teilnehmen.
- Alle Teilnehmer müssen sich vorab telefonischzu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro (06894/51246) anmelden (Anmeldeschluss ist der Freitag der jeweiligen Woche um 12 Uhr!!!). Dabei müssen Vor- und Nachname, Straße, Wohnort, Telefonnummer und Email-Adresse (wenn vorhanden) angegeben werden.
- Die Daten werden mindestens 21 Tage unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt und anschließend vernichtet. Im Bedarfsfall (im Fall einer Infektion) werden diese zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben.
- Ein Ordnungsdienst regelt den organisatorischen Ablauf beim Betreten und Verlassen der Kirche.
- Die Hände werden beim Betreten der Kirche desinfiziert.
- Zugang zur Kirche wird nur mit Mund-Nase-Schutz gestattet! Dieser muss auch während des Gottesdienstes getragen werden.
- Bei Erkältungssymptomen oder Fieber ist eine Mitfeier nicht möglich. Bei offensichtlichen Anzeichen wird der Zugang verweigert.
- Es können unmittelbar vor und nach dem Gottesdienst keine Opferkerzen entzündet werden.
- Der Sicherheitsabstand von 2 Metern ist auch im Kirchenraum zu beachten.
- Bitte eigenes Gotteslob mitbringen. Auf Gemeindegesang soll größtenteils verzichtet werden, da der Atemausstoß beim Singen größere Sicherheitsabstände fordert.
- Auch weiterhin ist keine Mundkommunion möglich. Während der Kommunion geht der Priester durch die Bänke.
Bei allem gilt auch zu bedenken: Menschen in höherem Alter und/oder mit Vorerkrankungen sind besonders anfällig für das Corona-Virus und damit auch besonders gefährdet. Ihnen wird vom Gottesdienstbesuch abgeraten. Die sonntägliche Gottesdienstverpflichtung bleibt weiterhin aufgehoben.
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