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Marschall
Eines der vier alten Hofämter. Später militärischer Dienstgrad. Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.
Der Marschall war zunächst im wesentlichen Stallmeister. Aus der Oberaufsicht über die Pferde und damit über das berittene Gefolge entstand einerseits mit dem Aufkommen der Ritterheere der Oberbefehl des Marschalls im Kriege und die Führung der Ritterschaft bzw. der Landstände, andererseits eine Oberaufsicht über das gesamte Hofwesen, was endlich dazu führte, dass der Marschall die Obliegenheiten des Truchsessen, Mundschenken und Küchenmeisters übernahm. Vor allem war er auch Reisemarschall und hatte für die Gäste zu sorgen. In den meisten deutschen Territorien wurden im späteren Mittelalter diese Funktionen auf verschiedene Beamten verteilt: - Oberbefehlshaber wurde der Feldmarschall, die Leitung der Hofgeschäfte und die Gerichtsbarkeit erhielt ein Hofmarschall - die ursprüngliche Funktion ein besonderer Stallmeister. Der 'alte' Marschall, dessen Amt inzwischen meist erblich geworden war behielt, außer dass er bei Krönungen usw. noch die alten Dienste tat, in einigen Territorien nur noch den Vorsitz der Landstände bzw. des Landtags.
Der Begriff Marschall wurde später als hoher militärischer Dienstgrad verwendet, auch als Feldmarschall.