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Vogt

Herrschaftlicher Verwaltungsbeamter des Mittelalters und der Frühen Neuzeit.

Der Begriff des Vogts stammt vom lateinischen Wort "advocatus" ("Sachverwalter") ab und bezeichnet im Allgemeinen einen von einer geistlichen oder weltlichen Herrschaft eingesetzten Beamten, der in ihrem Auftrag Herrschaft ausübte, die Verwaltung organisierte, Steuern erhob oder Gericht hielt. Die Vogtei gewann zunächst im geistlichen Bereich an Bedeutung, da Geistlichen nach dem Kirchenrecht die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit untersagt war und dieses Herrschaftsrecht folglich von hierzu bevollmächtigten, weltlichen Vertreter auszuüben war. Auch in weltlichen Herrschaftsgebieten kamen solche Verwaltungsbeamte zum Einsatz. Je nach dem Zuschnitt ihres jeweiligen Amtsbezirks übernahmen diese die Funktion eines Stadt-, Land- oder Reichsvogts. Im Spätmittelalter wurde der Begriff des Vogts im weltlichen Kontext zunehmend synonym zu Schultheiß verwendet. [Anm. 1]

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Anmerkungen:

  1. S.v. Vogt, Vogtei. In: Lexikon des Mittelalters 8, Sp. 1811-1814. Zurück