Ansprechpartner für Existenzgründer und Unternehmer
Seit
Anfang 2010 steht bei Existenzgründungen und für Unternehmerinnen und
Unternehmer eine neue Einrichtung zur Verfügung, die auf dem Weg durch
die behördlichen Anforderungen aktiv begleitet und unterstützt: der
Einheitliche Ansprechpartner (EAP).
Der Einheitliche
Ansprechpartner informiert bereits im Vorfeld einer Existenzgründung
über alle zu bedenkenden Schritte, besonders über die erforderlichen
Behördengänge,
Formulare und notwendigen Unterlagen. Er steht Gründerinnen und
Gründern ebenso zur Seite wie auch den bereits bestehenden Unternehmen
und unterstützt sie bei der Erlangung behördlicher Genehmigungen.
Der
EAP koordiniert die notwendigen Verfahren, zum Beispiel Genehmigungen
nach dem Gewerberecht und der Handwerksordnung und überwacht die
Fristeinhaltung. Er weiß, wer zu welchen Fragen noch genauer und
gezielter beraten kann oder wo es weitere unterstützende Angebote gibt.
Er stellt darüber hinaus Kontaktdaten von zuständigen Behörden, von
Verbänden und Organisationen zur Verfügung.
Die jeweils
zuständigen Behörden behalten ihre Zuständigkeit. Die vertiefende,
qualifizierte Beratung bleibt ihre Aufgabe. Sie arbeiten jedoch eng mit
dem EAP zusammen.
Verfahren des Baurechts, steuerrechtliche
Verfahren und solche, die nicht speziell an Unternehmer gerichtet sind,
sondern auf „Jedermann" zutreffen, wie z.B. die Erneuerung des
Personalausweises fallen nicht in die Zuständigkeit des EAP.
Der
EAP hat seinen Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die
Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts
erleichtern soll. Der EAP steht jedoch nicht nur EU-Staatsangehörigen,
sondern auch Inländern zur Verfügung.
Ob Gründerinnen und Gründer
sowie Unternehmerinnen und Unternehmer die Unterstützung des EAP
nutzen, bleibt ihnen überlassen. Sie können auch während des Verfahrens
vom EAP zur Behörde wechseln und umgekehrt. Wichtig ist: Die
Unterstützung durch den EAP ist kostenlos.
So erreichen Sie den Einheitlichen Ansprechpartner:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Einheitlicher Ansprechpartner
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Telefon (02 61) 120-2222
Telefax (02 61) 120-882222
oder im Internet unter: http://www.eap.rlp.de