⇑ / Behinderung / Finanzielle und sonstige Hilfen / Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Heike Buch
Herr Meikel Folz
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: B 247
Stockwerk: 2. OG
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Details
Frau Angelika Hoffmann-Gern
Frau Andrea Klein
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: B 248
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Funktion
Referatsleitung Eingliederungshilfen
Herr Andreas Müller
Frau Anke Nader
Herr Gerhard Thiessen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderungen ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Bedarfes, den persönlichen Verhältnissen, dem Sozialraum und den eigenen Kräften und Mitteln; dabei ist auch die Wohnform zu würdigen.
Die Leistungen zur Eingliederungshilfe können sowohl Geld- als auch Sachleistungen sowie persönliche Hilfen umfassen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und vermögensabhängig. Die entsprechende Kostenbeteiligung wird individuell ermittelt.
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B.
- Nachweis über die Behinderung,
- Steuerbescheid, Rentennachweis des Vorvorjahres
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Nähere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie vom zuständigen Sozialamt.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe
Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehörigerin der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
- Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG)
- §§ 99 bis 108 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen