Gewässerzweckverband

/ Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Der Gewässerzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Zweckverbandsgesetzes. Er hat sich eine Verbandsordnung auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Zweckverbandsgesetzes gegeben.

Mitglieder sind die nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften:

Gemeinden und Städte:
Böhl-Iggelheim, Hassloch, Limburgerhof, Ludwigshafen/Rhein, Neuhofen, Neustadt/Wstr., Schifferstadt, Speyer/Rhein, Verbandsgemeinde Dudenhofen

Landkreise:
Bad Dürkheim,
Rhein-Pfalz-Kreis

Aufgaben des Gewässerzweckverbandes
Der Zweckverband übernimmt die Unterhaltung im Sinne des § 64 Landeswassergesetz der in einem Plan der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neustadt/Wstr. (Regionalstelle WAB, früher Wasserwirtschaftsamtes Neustadt/Wstr.) gekennzeichneten Gewässer.

Der Zweckverband kann außerdem andere wasserwirtschaftliche Aufgaben seiner Mitglieder auf deren Antrag und gegen Kostenerstattung übernehmen. Dasselbe gilt gegenüber anderen Gemeinden und wasserwirtschaftlichen Verbänden. Die Übernahme solcher Aufgaben bedarf des Abschlusses einer öffentlich ? rechtlichen Vereinbarung, in der insbesondere die finanzielle Abwicklung der beantragten Maßnahme zu regeln ist.

Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung und von überörtlicher Bedeutung können, wenn sie dem Schutz mehrerer Mitglieder dienen, nach dem jeweils gültigen Umlageschlüssel auf die Mitglieder des Verbandes umgelegt werden.

Organisation des Gewässerzweckverbandes
Hier finden Sie Informationen über die Organisation des Gewässerzweckverbandes.



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