Tankstellen

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Leistungsbeschreibung

Sowohl gewerbliche als auch Eigenverbrauchertankstellen müssen den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Anforderungen ergeben sich aus § 19 g Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. der VAwS sowie der TRwS 781 (Technische Regel wassergefährdende Stoffe Tankstelle für Kraftfahrzeuge). Insbesondere sind die Abfüllplätze flüssigkeitsdicht herzustellen. Die Anforderungen gelten auch für bestehende Tankstellen, so dass für diese eine Umrüstungspflicht besteht.

Vor Herstellung der flüssigkeitsdichten Abfüllflächen ist es erforderlich, die Abfüllplätze auf mögliche Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe zu untersuchen. Erkundungen durch qualifizierte Ingenieurbüros sind nach Informationsblatt 05-Vorgehensweise bei der Erkundung von Tankstellengebäuden- durchzuführen. Ergeben sich kontaminierte Bereiche, so ist zunächst eine Sanierung des Schadens vorzunehmen.

Eigenverbrauchertankstellen sind baugenehmigungspflichtig.

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