Taxitarifverordnungfür den Rhein-Pfalz-Kreis vom 28.06.2021

Hinweis der Verwaltung:

 In Übereinstimmung mit dem Taxitarifgutachten setzt § 2 Abs. 1 der Taxitarifordnung für den Rhein-Pfalz-Kreis in der ab 01.08.2021 geltenden Fassung den Tarif für Großraumfahrzeuge auf 2,70 € je km (bereits incl. Zuschlag auf Grundtarif) fest. 


Nummer 50/2021                               vom 29.06.2021

Öffentliche Bekanntmachung



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