Folgende Abfuhrtermine konnten nicht oder nicht vollständig stattfinden:
GEMEINDE | BETROFFENER TERMIN | ABFALLFRAKTION |
Großniedesheim | 28.09.2021 | Restabfall |
ABFALLGEBÜHREN
Die Abfallgebühren werden in zwei Raten jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen.
Überweisung
Die zweite Rate wird zum 1. Oktober fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.
Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren
Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden zeitnah erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.
Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung.
LÄNGERE WARTEZEITEN BEIM SERVICE-CENTER
Durch urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle sowie aufgrund interner personeller Umstrukturierungen ist die telefonische Erreichbarkeit unseres Service-Centers zum Teil eingeschränkt und die Bearbeitungszeit länger als gewohnt. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass eingehende Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden.
Deshalb bitten wir Sie nach Möglichkeit unsere Online-Services zu nutzen:
ANMELDUNG ZUR SPERRMÜLLABFUHR
ANMELDUNG ZUR KÜHLGERÄTEABHOLUNG
AN-, AB- ODER UMMELDUNG FÜR PRIVATHAUSHALTE
BEHÄLTERÄNDERUNGEN
BESTELLUNG ALTPAPIERTONNE
Insbesondere aufgrund der anhaltenden Anlieferschwierigkeiten beim Müllheizkraftwerk der GML in Ludwigshafen verzögern sich weiterhin Abfuhrtermine. Sollten die Tonnen in Ihrer Gemeinde oder in Ihrem Straßenzug nicht geleert worden sein, werden die Abfuhren üblicherweise am darauffolgenden Tag nachgeholt. Bitte lassen Sie Ihre nicht abgeholten Abfallbehälter also für den Folgetag am Straßenrand stehen.
Bei sonstigen Problemen mit der Abfallabfuhr nutzen Sie bitte unser Online-Formular für die ABFUHR-REKLAMATION.
Bei Problemen mit Ihren Abfallbehältern oder bei Schäden nutzen Sie bitte unser Online-Formular für die BEHÄLTER-REKLAMATION.
Der EBA dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
Abfälle für die Sperrabfallabfuhr
Aus gegebenem Anlass möchte der EBA darauf hinweisen, dass bei der Sperrabfallabfuhr nur dafür zulässige Abfälle mitgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die korrekten Entsorgungswege Ihrer Abfälle und stellen Sie nur dem Sperrabfall zugehörige Gegenstände zur Abfuhr bereit.
Zum Sperrmüll gehört grundsätzlich nur bewegliches Wohnungsinventar, das zu sperrig für den Restabfallbehälter oder Zusatzabfallsäcke ist. Dies sind zum Beispiel Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall und sonstige Restabfälle wie Matratzen, Teppiche, Koffer oder anderes Mobiliar.
NICHT zum Sperrabfall gehören sämtliche Bauabfälle bzw. Gegenstände, die fest im oder am Gebäude verbaut waren. Dazu gehören jegliches Bauholz, Dämmmaterial, Türen und Fenster sowie Wand-/Deckenpaneele oder Parkett. Solche Bau- und Renovierungsabfälle können Sie bei einem regionalen Entsorgungsunternehmen anliefern, eine Auflistung finden Sie hier. Auch Elektrogeräte, mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände oder Säcke und Kartons mit Kleinteilen sind von der Abfuhr ausgenommen.
Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte in unserem Abfall-ABC oder telefonisch bei unserer Abfallberatung unter der 0621/5909-5180.
Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen
Nach der aktuell gültigen 22. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) vom 01. Juni 2021 sind weiterhin auch in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht erforderlich. Dies gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen. Die Maskenpflicht gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen.
Zu beachten ist daher, dass
- ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet werden muss,
- eine Maskenpflicht – das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – für alle Personen auf dem Gelände verpflichtend ist
- und auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) in Wartebereichen, Warteschlangen und auf Parkplätzen erforderlich ist.
Entsorgungstipps für die biotonne im sommer
Sommerliche Temperaturen beschleunigen alle natürlichen Vorgänge, so auch die biologischen Abbauvorgänge in den Abfallbehältern. Um die Geruchs- und Madenbildung zu minimieren, empfehlen wir folgende Vorgehensweise für die Bioabfallsammung:
Vorsortieren und verpacken
Es empfiehlt sich, die Bioabfälle bereits in der Küche getrennt zu sammeln. Hierfür kann man z.B. einen kleinen 5- oder 10-Liter-Eimer mit Zeitungspapier ausschlagen. Die im Handel erhältlichen Papier-Biobeutel sind einfacher in der Handhabung und ebenfalls gut geeignet. Papiertaschentücher sowie Küchenpapier können zwischen die Bioabfälle gemischt werden und verhindern so ein Durchweichen der Papierumhüllung.
Wenig Feuchtigkeit, viel Papier
Wickeln Sie Ihre Bioabfälle vor der Entsorgung in Zeitungspapier ein. Das hält Fliegen fern, nimmt Feuchtigkeit auf und schützt Ihre Tonne vor größeren Verschmutzungen. Bringen Sie Zeitungspapier, Heckenschnitt oder Pappe als Zwischenlagen und Bodenbelag in die Biotonne ein. Dadurch kommt Luft zwischen die Bioabfälle, was unerwünschte Fäulnisprozesse unterbindet.
Im Sommer 14-tägig leeren, um übermäßigen Madenbefall zu vermeiden
In heißen Sommermonaten ist es ratsam, die Biotonne 14-tägig leeren zu lassen, auch wenn sie nicht ganz gefüllt ist. Im Winter können evtl. Leerungen eingespart werden. Bei akutem Madenbefall kann Gesteinsmehl (Raiffeisen, Baumarkt, Gartencenter) großzügig auf die Bioabfälle gestreut werden. Das trocknet die Maden aus und ist ansonsten unschädlich.
Geschützter Standort
Im Sommer sollte die Biotonne idealerweise an einem schattigen, möglichst kühlen Ort stehen. Niedrige Temperaturen verlangsamen die Zersetzung des Bioabfalls in der Tonne und verringern die Geruchsbildung. Im Winter ist ein wettergeschützter Standplatz geeignet.
Deckel bitte schließen
Halten Sie den Behälter stets geschlossen. So bleiben Gerüche in der Tonne und Fliegen draußen.
Gelegentlich reinigen
Die Tonne sollte regelmäßig gereinigt werden. Das Ausspritzen mit dem Wasserschlauch reicht meist. Lassen Sie die Tonne vor dem nächsten Befüllen vollständig austrocknen. Bei Bedarf bieten auch private Dienstleister eine Behälterreinigung an (www.multiwash.net).
Locker befüllen
Damit die Biotonne bei der Abfuhr leer werden kann, müssen die Bioabfälle locker und schüttbar im Behälter bereitstehen. Ein Verdichten der Abfälle, Nässe sowie zu lange Standzeiten sind zu vermeiden, weil hierdurch verkeilte oder verklebte Abfälle im Behälter zurückbleiben können. Auf dem Behälterboden aufgebrachte Eierkartons, Pappe oder Heckenschnitt begünstigen eine vollständige Entleerung.
Keine Kunststoffe!
Es dürfen keine herkömmlichen Kunststoffe (z.B. Plastikbeutel) eingefüllt werden. Zulässig ist die Verwendung von Papier-Biobeuteln aus Drogerie- und Supermärkten und ecovio®-Beuteln (spezielle, biologisch abbaubare Kunststoffbeutel).
Entsorgung von Corona-Abfall
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft möchte die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises über die korrekte Entsorgung von Produkten im Zusammenhang mit COVID-19 informieren.
Schutz-Masken in jeglicher Ausführung, Einweghandschuhe und auch Schnelltests für den Privathaushalt sind ausschließlich über den Restmüll zu entsorgen. Idealerweise werden die Abfälle zur Risikominimierung in einem fest verschlossenen Extra-Plastikbeutel in den normalen Restabfall gegeben.
Entsorgen Sie solche Hygieneprodukte keinesfalls über das Altpapier oder den Gelben Sack. Bitte bringen Sie auch unterwegs Ihre Masken bis zum nächsten Mülleimer oder entsorgen diese Zuhause über den Restmüll, da die nicht verrottenden Kunststoffbestandteile dauerhaft in der Natur verbleiben.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft dankt für die Beachtung der Hinweise und steht bei weiteren Fragen zur Abfallentsorgung gerne für Sie zur Verfügung.
hECKEN- und Grünschnittabfuhr
- Maximale Bereitstellungsmenge: 2 m³ pro Haushalt und Abfuhr
- Zweige dürfen nicht länger als 1,50 m sein und müssen mit einer verrottbaren Schnur (bitte nicht mit Draht!) gebündelt bereitgestellt werden.
- Schüttgut, wie z.B. Laub und Rasenschnitt, wird nur in festen Schüttbehältern (Kartons, Eimer, Bütten, Spiraltaschen) mitgenommen. In Säcken bereitgestelltes Material bleibt grundsätzlich stehen.
Abfallkalender 2021
Im Abfallkalender für das laufende Jahr sind die wichtigsten Informationen zur Abfallentsorgung im Kreisgebiet enthalten. Gedruckte Exemplare liegen in den Gemeindeverwaltungen für Sie bereit. Zusätzlich können die Kalender HIER bequem heruntergeladen werden.
DIE KLEINE ABFALLFIBEL ZUM HERUNTERLADEN!
Mit der bewährten Broschüre „Die kleine Abfallfibel“ bietet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen interessierten Kreisbürgern, insbesondere den Neubürgern, einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Entsorgungsmöglichkeiten im Rhein-Pfalz-Kreis. Von "An- und Ummeldung" über "Behälterarten" und "Entsorgungswege" bis hin zum "Abfall-ABC" findet sich auf 41 Seiten das Wichtigste zum Thema Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis.
Bauschuttannahme auf den wertstoffhöfen
Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden!
Der tausch- und verschenkmarkt
Der alte Tisch, zu schade für den Müll? Was für den einen nutzlos ist und weggeworfen werden soll, kann ein anderer vielleicht noch gebrauchen. Oft weiß aber der eine leider nichts vom anderen. Das ändern wir mit unserem neuen Verschenkmarkt.
Biotonne bei frostigen temperaturen
Feuchte Abfälle neigen dazu, sich bei Frost im Behälter auszudehnen, sich darin zu verkeilen oder an den Wandungen festzufrieren, so dass eine vollständige Entleerung nicht mehr möglich ist.
Um dieses Problem zu vermeiden empfehlen wir, die Bioabfälle in Zeitungspapier einzuwickeln und den Boden der Biotonne mit zerknülltem Zeitungspapier auszulegen. Hilfreich ist auch das Einbringen von kleinen „Knautschzonen“ aus grobem Strukturmaterial, z.B. durch Untermischen von Heckenschnitt oder zerknülltem Zeitungspapier. Je lockerer die Biotonne befüllt ist, desto größer ist der Leerungserfolg. Fest sitzende Abfälle sollten vor der Abfuhr z.B. mittels Spaten von den Behälterwandungen gelöst werden, damit sie herausfallen können. Weitere Tipps für die Biotonne finden Sie in unserem
BIOTONNEN-FALTBLATT.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass eine vollständige Behälterleerung nur dann möglich ist, wenn die Abfälle locker und somit schüttbar bereitgestellt werden. Eine manuelle Lockerung festgefrorener Abfälle durch die Müllwerker ist nicht möglich, da sie aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht in den Behältern hantieren dürfen. Abfallgefäße, deren festgefrorener Inhalt nicht oder nur teilweise mitgenommen werden konnte, werden erst beim nächsten Abfuhrtermin wieder abgekippt.
Bei frostbedingten Entsorgungsengpässen können vorübergehend die an den Verkaufsstellen erhältlichen roten ZUSATZABFALLSÄCKE verwendet werden. Diese sind am Restabfallabfuhrtermin bereitzustellen.