MeldeformularE für Haushalte

Jedes Wohn- bzw. Gewerbeobjekt im Rhein-Pfalz-Kreis ist grundsätzlich durch die Nutzung von Abfallbehältern an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Damit wir Ihnen bei Zuzug bzw. Umzug die entsprechenden Abfallbehälter zuteilen können, füllen Sie bitte unser An- bzw. Ummeldeformular vollständig aus und lassen Sie es uns schnellstmöglichst zukommen. Die bloße ordnungspolizeiliche An- , Um- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.


Papier-Formular:

Wünschen Sie lieber ein Papier-Formular (pdf) für den Postversand, so klicken Sie bitte auf Druckversion.

Bitte beachten:
Abhängig von der Haushaltsgröße (Personenanzahl) hat jeder Haushalt ein in der Satzung festgelegtes Mindest-Behältervolumen vorzuhalten ("Mindestvorhaltevolumen"). Sich daraus ergebende Standard-Behälterkombinationen können über die nachfolgende Tabelle ermittelt werden.
Hiervon abweichende größere Behälter können jederzeit gewählt werden, kleinere Behälter jedoch nur dann, wenn das Gesamtvolumen beider Behälter das vorgegebene Mindestvorhaltevolumen nicht unterschreitet.


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