Restabfall

Um im Rhein-Pfalz-Kreis eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen, sind grundsätzlich alle Haushalte sowie Gewerbebetriebe durch Bereitstellung und Nutzung mindestens eines Restabfallbehälters an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.

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