Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige
Entsorgung von Abfällen im Rhein-Pfalz-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung)
bildet die rechtliche Grundlage für die öffentliche Abfallentsorgung in unserem
Kreis.
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) ist die rechtliche Grundlage
für die im Rhein-Pfalz-Kreis erhobenen Abfallgebühren.
Die Betriebssatzung regelt die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft. Sie entfaltet keine direkte Außenwirkung.