Tote Haustiere können auf folgenden Wegen entsorgt bzw. bestattet werden:
- Begraben
auf dem eigenen Grundstück bei Tieren bis ca. mittlerer Hundegröße,
sofern sich das Grundstück nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet und
die Tiere so tief vergraben werden, dass diese nicht von einem anderen
freilebenden Tier wieder ausgegraben werden können.
- Abgabe in
einer Tierarztpraxis nach vorheriger Nachfrage, hierbei wird ein
Entsorgungsbetrag fällig, der dort zu entrichten ist.
- Wird das
Tier beim Tierarzt eingeschläfert, so kann es dort verbleiben oder zum Begraben
bzw. Kremieren mitgenommen werden.
- Bestattung
auf einem Tierfriedhof.
- Verbrennung
in einem Tierkrematorium (auch für Großtiere wie Pferde möglich), hierbei bestehen
vielfältige Möglichkeiten, wie der Tierhalter die Asche zurückerhalten kann
(neben Urnen z.B. in Kristallen oder Schmuckstücken).
- Kleine
Haustiere wie beispielsweise Hamster, Vögel, Ratten oder Mäuse können auch in
Kunststofftüten verpackt über den Hausrestmüll (Schwarze Tonne) entsorgt werden. Bitte nicht in der Biotonne entsorgen!
- Schweine,
Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde sind (sofern sie nicht verbrannt
werden sollen) von einer Tierkörperbeseitigungsanlage abzuholen. Die
nächstgelegene Stelle wäre für den Rhein-Pfalz-Kreis die
Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich, , Tel.:
06508/91430.
- Bei Fund
eines toten Haustieres kann das zuständige Ordnungsamt (zuständig für
Fundtiere) oder bei Fund im Wald der zuständige Jagdpächter kontaktiert werden.
- Für den Rhein-Pfalz-Kreis wäre zur Kremierung das ihn Ludwigshafen befindliche Tierkrematorium Anubis sowie die Haustierbestattung Rhein-Neckar Ansprechpartner. Tierarztpraxen müssen bezüglich der Aufnahme angefragt werden.