Tierkadaver

Tote Haustiere können auf folgenden Wegen entsorgt bzw. bestattet werden:

      1. Begraben auf dem eigenen Grundstück bei Tieren bis ca. mittlerer Hundegröße, sofern sich das Grundstück nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet befindet und die Tiere so tief vergraben werden, dass diese nicht von einem anderen freilebenden Tier wieder ausgegraben werden können.

      2. Abgabe in einer Tierarztpraxis nach vorheriger Nachfrage, hierbei wird ein Entsorgungsbetrag fällig, der dort zu entrichten ist.

      3. Wird das Tier beim Tierarzt eingeschläfert, so kann es dort verbleiben oder zum Begraben bzw. Kremieren mitgenommen werden.

      4. Bestattung auf einem Tierfriedhof.

      5. Verbrennung in einem Tierkrematorium (auch für Großtiere wie Pferde möglich), hierbei bestehen vielfältige Möglichkeiten, wie der Tierhalter die Asche zurückerhalten kann (neben Urnen z.B. in Kristallen oder Schmuckstücken).

      6. Kleine Haustiere wie beispielsweise Hamster, Vögel, Ratten oder Mäuse können auch in Kunststofftüten verpackt über den Hausrestmüll (Schwarze Tonne) entsorgt werden. Bitte nicht in der Biotonne entsorgen!

      7. Schweine, Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde sind (sofern sie nicht verbrannt werden sollen) von einer Tierkörperbeseitigungsanlage abzuholen. Die nächstgelegene Stelle wäre für den Rhein-Pfalz-Kreis die Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich, , Tel.: 06508/91430.

      8. Bei Fund eines toten Haustieres kann das zuständige Ordnungsamt (zuständig für Fundtiere) oder bei Fund im Wald der zuständige Jagdpächter kontaktiert werden.

      9. Für den Rhein-Pfalz-Kreis wäre zur Kremierung das ihn Ludwigshafen befindliche Tierkrematorium Anubis sowie die Haustierbestattung Rhein-Neckar Ansprechpartner. Tierarztpraxen müssen bezüglich der Aufnahme angefragt werden.

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