Ersatz von Kfz-Schein/ZB Teil I und/oder Kfz-Brief/ZB Teil II

/ Ersatz von Kfz-Schein/ZB Teil I und/oder Kfz-Brief/ZB Teil II

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Ersatz eines Kfz-Fahrzeugscheines/ZB Teil I


Zur Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugscheins/-Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie:



  • Förmliche Verlusterklärung (= Versicherung an Eides Statt nach § 5 StVG), die vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben wird und gebührenpflichtig ist (30,70 €).

  • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung

  • Gültige Ausweispapiere  -im Original des Fahrzeughalters

  • falls noch alte Fahrzeugpapiere vorhanden sind, unbedingt den Kfz-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II als Nachweis der Verfügungsberechtigung mit vorlegen!


Ersatz eines Kfz-Fahrzeugbriefes/ZB Teil II


Zur Beantragung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II benötigen Sie:



  • Förmliche Verlusterklärung (= Versicherung an Eides Statt nach § 5 StVG), die vom eingetragenen Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle zur Niederschrift abgegeben wird und gebührenpflichtig ist (30,70 €).

  • Wenn das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle darüber, dass gegen die Aufbietung des verlorenen Fahrzeugbriefes/ZB Teil II und einer Ersatz-Ausstellung keine Bedenken bestehen.

  • Gültiger Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung

  • Gültige Ausweispapiere - im Original - des Fahrzeughalters (siehe oben)

  • falls noch alte Fahrzeugpapiere vorliegen, unbedingt den Kfz-Schein/Zulassungsbescheinigung Teil I mit vorlegen!


Für weitere Auskünfte steht Ihnen die KFZ-Zulassungstelle der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

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