Bätzing-Lichtenthäler und Spiegel: Scheitern des Rückkehrrechts in Vollzeit ist eine vertane Chance für Frauen

Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Frauenministerin Anne Spiegel bedauern, dass der Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechts auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung, von dem vor allem in Teilzeit arbeitende Frauen profitiert hätten, gescheitert ist. „Damit wurde die Chance vertan, insbesondere Frauen, die in der Regel aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren, endlich aus der Teilzeitfalle herauszuhelfen. Denn eine dauerhafte Teilzeitbeschäftigung verhindert zum einen eine eigenständige Existenzsicherung und zum anderen zieht sie geringere Beiträge zur Altersversorgung nach sich“ sagten die beiden Ministerinnen.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte die Entscheidung des Kanzleramtes bekanntgegeben, dass der Gesetzentwurf auf Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit in dieser Legislaturperiode nicht mehr aufgerufen werde.

„Diese Entscheidung bremst eine höhere Frauenerwerbstätigkeit. Wir brauchen mehr Frauen, die Vollzeit arbeiten, um Altersarmut zu vermeiden und dem drohenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken“, unterstrich Bätzing-Lichtenthäler. „Es ist mir unbegreiflich, dass das Kanzleramt dieses wichtige frauenpolitische Thema hinten anstellt. Wir brauchen ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit und ich werde mich aktiv dafür einsetzen, dass wir dieses auch bekommen – wenn nicht in dieser, dann in der kommenden Legislaturperiode im Bund“, erklärte Frauenministerin Anne Spiegel.