Integrationsministerium weist Kritik an Rückführungspolitik und CDU-Forderungen nach schärferer Praxis zurück
„Die Landesregierung unterstützt die Kommunen wirkungsvoll bei dieser Aufgabe, insbesondere durch die Zentralstelle für Rückführungsfragen und durch das Förderprogramm ‚Landesinitiative Rückkehr‘ zur Förderung der freiwilligen Ausreise und der Ausreiseberatung. Ferner werden daraus auch Personalkostenzuschüsse für neu eingestellte Bedienstete bei den Ausländerbehörden gewährt“, betont Rohleder und fügt hinzu: „Wichtig ist uns auch, dass Straftäter konsequent zurückgeführt werden. Daher gehörte es zu meinen ersten Amtshandlungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu bitten, entsprechende Anträge prioritär zu entscheiden, damit ausreisepflichtige Straftäter zeitnah zurückgeführt werden können.“
Der weitaus größte Teil der Ausreisepflichtigen reiste freiwillig aus, nur in 700 Fällen kam es zu einer Abschiebung. „Kommt eine Person ihrer vollziehbaren Ausreisepflicht nicht freiwillig nach, wird sie abgeschoben. Eine humanitäre Ausländer- und Flüchtlingspolitik und eine konsequente Rückführung schließen sind nicht aus. Durch eine Ausreiseberatung und eine Ausreiseförderung können beachtliche Rückführungserfolge auch ohne Zwangsmaßnahmen erzielt werden. Dies ist nicht nur humaner, sondern auch kostengünstiger“, so Rohleder.
„Wir setzen Recht und Gesetz konsequent um. Dies tun wir auch, wenn es zu beurteilen gilt, ob abgelehnte Asylsuchende tatsächlich in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Dies ist nicht immer der Fall, etwa wenn dort aufgrund der Sicherheitslage Gefahr für Leib und Leben droht, oder wenn ein kranker Mensch in seinem Land nicht medizinisch versorgt werden kann. Es ist ein Zeichen unseres Rechtsstaates, dass wir diese Abschiebehindernisse anerkennen und niemanden quasi in den Tod schicken“, betont Rohleder. Die Vorschläge der CDU-Vorsitzenden Julia Klöckner und ihres Kollegen Strobl aus Baden-Württemberg, lehnt Rohleder ab. „Ich bin froh, dass wir bei der Rückführung rechtsstaatliche und humanitäre Standards haben. Diese Errungenschaften dürfen auch mit Blick auf Wählerstimmen nicht zur Disposition gestellt werden“, kritisiert Rohleder.