Mediationsverfahren zum Ausbau der B10
Unter Leitung von Ministerpräsident Kurt Beck hat das rheinland-pfälzische Kabinett heute auch über das Mediationsverfahren zum Ausbau der B10 beraten. Der Ministerrat hält daran fest, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein zweites Mediationsverfahren durchzuführen. Die bereits stattgefundenen Gespräche mit den Verantwortlichen vor Ort sind bislang sehr konstruktiv verlaufen. Infrastrukturminister Roger Lewentz wird alle Beteiligte zeitnah zu einem weiteren Gespräch einladen.
Zur weiteren Information die entsprechende Passage aus dem Koalitionsvertrag:
B 10: Die Koalitionspartner sehen den guten Anschluss der Westpfalz und der Südwestpfalz an das Straßen- und Schienennetz als wichtigen Faktor für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig muss der europäische Transitgüterverkehr weiträumig umgeleitet werden. Das Mediationsverfahren zum Ausbau der B 10 aus dem Jahr 2004 wird wieder aufgenommen. Ziel ist die Klärung, ob unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich moderner Verkehrsleitsysteme zwischen Hauenstein und Landau ein verkehrssicherer dreistreifiger Ausbau oder ein vierstreifiger Ausbau bei deutlicher Verringerung des Straßenquerschnitts (von RQ 26 auf RQ 20) und damit des Flächenverbrauchs erfolgen soll. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden die Planfeststellungsverfahren nicht weiter betrieben und keine neuen eingeleitet.