Lizenzliste: Kleines Landessiegel

Kleines Landessiegel

© Staatskanzlei RLP

Erläuterung:

Zentrales Gestaltungsmerkmal des Kleinen Landessiegels des Landes Rheinland-Pfalz ist das Landeswappen. Die Verwendung des Landessiegels ist rechtsverbindlicher Ausdruck hoheitlichen Handelns.

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministerpräsidenten vom 9. Dezember 2011  (veröffentlicht im Ministerialblatt Nr. 1 vom 12. Januar 2012) über die Beschaffung und Aufbewahrung der Kleinen Landessiegel sowie deren Zulassung mit verringertem Durchmesser beschaffen die zur Führung des Kleinen Landessiegels berechtigten Stellen die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Dienstsiegel (Kleine Landessiegel) selbstständig.

Herstellungs- und Lieferungsaufträge sind nur Unternehmen zu erteilen, die im Besitz einer von der Staatskanzlei erworbenen gültigen Lizenz zur Herstellung von Landessiegeln sind.

Die Liste der lizenzierten Unternehmen ist als pdf-Datei beigefügt. Sie wird alle drei Monate aktualisiert und darüber hinaus alle sechs Monate im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht.