Kind der Kita Pusteblume

Elternbeirat

Kind mit Mütze

Zu Beginn jedes Kindertagesstätten-Jahres (meist im Oktober) wird von allen Erziehungsberechtigten unserer Einrichtung der Elternausschuss gewählt.

 

Gesetzlich verankert im § 3 des Kindertagesstättengesetzes und in der Elternausschuss-Verordnung vom 16.Juli 1991 hat der Elternausschuss die Aufgabe:

  • die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und
  • die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern
 
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