Anforderung von PersonenstandsurkundenArt der Urkunde • Geburtsurkunde ZuständigkeitVergewissern Sie sich zunächst ob das Standesamt Speyer zuständig ist. Die Zuständigkeit
liegt vor, wenn die betreffende Person in Speyer geboren (Geburtsurkunde)
bzw. verstorben (Sterbeurkunde) ist
oder hier geheiratet (Ehe-
oder Lebenspartnerschaftsurkunde) hat. Möglichkeiten der Urkundenanforderung
Wenn
das Standesamt Speyer für Sie zuständig ist, gibt es zwei Möglichkeiten,
um die benötigten
Personenstandsurkunden zu erhalten. Persönliche
Anforderung Schriftliche
Anforderung KostenJede erstausgestellte Urkunde kostet 12,00 €, zusätzliche gleiche Urkunden jeweils 6,00 €. Urkunden sind auch mehrsprachig erhältlich. Personenstandsurkunden für
Rentenzwecke sind
gebührenfrei.
Der Rentenzweck muss nachgewiesen werden
(Kopie beilegen).
Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten. | Rathaus Quickfinder
Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |