Zweck der Stiftung ist es, Menschen, die durch körperliche oder geistige
Gebrechen oder Behinderung in schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen
leben, keine Verwandten haben, die ihnen helfen und aus eigener Kraft
ihre Verhältnisse nicht verbessern können, zweckentsprechende
Unterstützung zukommen zu lassen, soweit anderweitige öffentlich-rechtliche
oder private Leistungsträger keine ausreichende Finanzierung für
zweckentsprechende Maßnahmen sicherstellen können.
Stiftungssatzung