I. Öffentliche Ausschreibung VOB/A – Alu-Elemente
Neubau KiTa Seekatzstraße
II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-UL 24 – Istvan Kovacs
III. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-O 1039 – Milan Kovacevic
IV. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-EA 1981 – Aleksander Erak
V. Öffentliche Zustellung – Schreiben der
Führerscheinstelle
VI. GZV Rehbach-Speyerbach – Verbandsversammlung am
25.01.2017
VII. Landesamt für Steuern – Verzögerung bei
Grundsteuerbemessungsbescheiden
VIII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP
am 07.02.2017
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I. Öffentliche
Ausschreibung gem. § 3 VOB/A
Die
Stadt Speyer schreibt aus:
„Alu-
Elemente/ Neubau KiTa Seekatzstraße, 67346 Speyer“ SSPE-2017-0002
a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer
b)
Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.
d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Die Ausschreibung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von
ca. 170 m² Alu-Tür und Fensterelemente. Zusätzlicher Gegenstand sind die
Verglasungsarbeiten. Die Größen der Bauelemente bewegen sich zwischen 1,01 x
2,365 m bis 5,01 x 2,365 m.
Für die Elemente ist ein UW- Wert von 0,76 W/(m²K) festgelegt.
e)
Aufteilung in Lose: Nein
f) Zulassung von Nebenangeboten: Ja
g)
Ausführungsfrist:
Beginn der Arbeiten: ca. März 2017
Ende der Arbeiten: ca. April 2017
h)
Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de kostenfrei
i)
Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef.
Vorankündigung.
j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 08.02.2017, 10:00 Uhr (wenn möglich 15 Minuten vor
Submissionsbeginn)
Bieter und bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, an der Submission
teilzunehmen.
k)
Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistung
i.H.v. 3% bei Vertragsabschluss
l)
Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B
m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung
ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung
nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die
engere Wahl kommen.
n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben
muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
o)
Zuschlagskriterien: keine
p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3;
54290 Trier
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II. Öffentliche
Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges
Herrn Istvan Kovacs, zuletzt wohnhaft
Ruhhecke 7, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines
Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-UL 24 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde liegende
Schreiben vom 29.12.2016 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II,
Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt
hiermit als öffentlich zugestellt.
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III. Öffentliche
Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges
Herr Milan Kovacevic, zuletzt
wohnhaft Wormser Landstraße 133, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme
seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-O1039 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde
liegende Schreiben vom 11.01.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer,
Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen
werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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IV. Öffentliche
Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges
Herr Aleksandar Erak, zuletzt
wohnhaft Schwarzer Weg 3, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines
Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen
SP-EA1981 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde
liegende Schreiben vom 11.01.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer,
Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen
werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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V. Öffentliche Zustellung:
Herrn Witold Tomasz Korzak zuletzt
wohnhaft Fliederweg 41, 67346 Speyer, wird hiermit aufgefordert entsprechend
dem Schreiben vom 05.01.2017 zu handeln.
Das Schreiben setzt Fristen in Gang die bei Nichtbeachtung zu negativen
Maßnahmen führen können.
Das Schreiben vom 05.01.2017 kann bei der
Stadtverwaltung Speyer, Führerscheinstelle, Industriestraße 23, Zimmer 3, 67346
Speyer eingesehen
werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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VI.
Öffentliche Bekanntmachung
Am 25.01.2017, 14.00 Uhr findet im
Kreishaus, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, Sitzungssaal A 153
eine Verbandsversammlung des
Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1:
| Einwohnerfragestunde
|
TOP 2:
|
Haushalts- und
Wirtschaftsführung für die Jahre 2013- 2014
- Prüfung der Jahresabschlüsse 2013-2014 durch die Stadtverwaltung Neustadt/Wstr.
- Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse
- Entlastung des Verbandsvorstehers
|
TOP 3:
|
Beratung und Beschluss
des Investitionsprogramms 2017 – 2020
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017
nebst Stellenplan
|
TOP 4:
|
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen
Hand
Hier: Abgabe der Optionserklärung zur weiteren Anwendung des
bisherigen Umsatzsteuerrechts
|
TOP 5:
|
Erstellung eines Pflegekonzeptes für Gewässer in der
Gemarkung Haßloch; hier: Sachstandsbericht
|
TOP 6:
|
Ökologische Durchgängigkeit im Gewässersystem
Rehbach- Speyerbach Hier: Vortrag der SGD Süd
|
TOP 7:
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Verschiedenes
|
Ludwigshafen am Rhein, den
03.01.2017
Gewässerzweckverband
Rehbach-Speyerbach
gez. Clemens Körner
Verbandsvorsteher
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VII. Verzögerung
bei Grundsteuermessbescheiden
Finanz,-Vermessungs- und Katasterverwaltung arbeiten an neuer Softwarelösung
Aufgrund
einer Softwareumstellung haben die Finanzämter die zur Erhebung der
Grundsteuern nötigen Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung über mehrere
Monate nicht in gewohnter Form erhalten. Der Datenaustausch ließ eine
automationsgestützte Bearbeitung in den Bewertungsstellen der Finanzämter nicht
zu. Dadurch ist es zu einem Arbeitsrückstand gekommen, so dass die Kommunen die
zur Erhebung der Grundsteuer erforderlichen Grundsteuermessbescheide mit einer
Verspätung von drei bis sechs Monaten erhalten.
Finanz,- Vermessungs- und Katasterverwaltung haben mit Hochdruck an einer
Softwarelösung gearbeitet, so dass die Kommunen demnächst wieder zeitnah
bedient werden können.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Rückstände spätestens Mitte des Jahres
2017 abgearbeitet sein werden.
Betroffene Bürger
werden um Geduld gebeten
Bürger, die in 2016 ein
Grundstück bzw. eine Immobilie verkauft haben und aufgrund des
Bearbeitungsrückstands noch für 2017 die Aufforderung zur Zahlung der
Grundsteuer erhalten, bitten die Verwaltungen von Land und Kommunen um Geduld.
Ein geänderter, aktueller Grundsteuerbescheid erfolgt nach Abarbeitung der
Rückstände. Die zu viel gezahlte Grundsteuer aus 2017 wird erstattet.
Die Grundsteuer ist eine sog. Jahressteuer. Das bedeutet, der bisherige
Eigentümer muss für das Kalenderjahr des Verkaufs die komplette Grundsteuer
bezahlen. Allerdings kann er den Anteil nach Verkauf dem neuen Eigentümer in
Rechnung stellen, sofern dies notariell im Kaufvertrag vereinbart wurde.
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
VIII. Energieberatung: Eine Dämmung
lohnt sich fast immer
Ist
die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss
permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern
der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.
Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme,
da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein
Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro
Quadratmeter.
Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen
Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt
werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten
verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung
eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und
es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion,
auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse
luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert.Nach
Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der
gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m²K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von 8 bis 10
Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 bzw. 040. Wird noch besser
gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche
Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der Kellerdämmung und zu
allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige
Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.
Die
Energieberatung hat am Dienstag, dem 07.02.2017
von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen
Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind
kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen
Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen
Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der
MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente
Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung
Speyer, 13.01.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister