Amtsblatt Nr. 002-2017 - 13.01.2017


I. Öffentliche Ausschreibung VOB/A – Alu-Elemente Neubau KiTa Seekatzstraße

II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-UL 24 – Istvan Kovacs

III. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-O 1039 – Milan Kovacevic

IV. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-EA 1981 – Aleksander Erak

V. Öffentliche Zustellung – Schreiben der Führerscheinstelle

VI. GZV Rehbach-Speyerbach – Verbandsversammlung am 25.01.2017

VII. Landesamt für Steuern – Verzögerung bei Grundsteuerbemessungsbescheiden

VIII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 07.02.2017

___________________________________________________

I. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOB/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:

„Alu- Elemente/ Neubau KiTa Seekatzstraße, 67346 Speyer“ SSPE-2017-0002

a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.

d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Die Ausschreibung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von  ca. 170 m² Alu-Tür und Fensterelemente. Zusätzlicher Gegenstand sind die Verglasungsarbeiten. Die Größen der Bauelemente bewegen sich zwischen 1,01 x 2,365 m bis 5,01 x 2,365 m.
Für die Elemente ist ein UW- Wert von 0,76 W/(m²K) festgelegt.

e) Aufteilung in Lose: Nein

f) Zulassung von Nebenangeboten: Ja

g) Ausführungsfrist:
Beginn der Arbeiten: ca. März 2017
Ende der Arbeiten: ca. April 2017

h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de       kostenfrei

i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung.

j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 08.02.2017, 10:00 Uhr (wenn möglich 15 Minuten vor Submissionsbeginn)
Bieter und bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, an der Submission teilzunehmen.

k) Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistung i.H.v. 3% bei Vertragsabschluss

l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B   

m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen.

n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

o) Zuschlagskriterien: keine

p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; 54290 Trier

_______________________________________________

II. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Herrn Istvan Kovacs, zuletzt wohnhaft Ruhhecke 7, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-UL 24 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 29.12.2016 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

_______________________________________________

III. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Herr Milan Kovacevic, zuletzt wohnhaft Wormser Landstraße 133, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-O1039 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 11.01.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

_______________________________________________

IV. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Herr Aleksandar Erak, zuletzt wohnhaft Schwarzer Weg 3, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen
SP-EA1981 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 11.01.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

_______________________________________________

V. Öffentliche Zustellung:

Herrn Witold Tomasz Korzak zuletzt wohnhaft Fliederweg 41, 67346 Speyer, wird hiermit aufgefordert entsprechend dem Schreiben vom 05.01.2017 zu handeln.
Das Schreiben setzt Fristen in Gang die bei Nichtbeachtung zu negativen Maßnahmen führen können.

Das Schreiben vom 05.01.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Führerscheinstelle, Industriestraße 23, Zimmer 3, 67346 Speyer eingesehen
werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

_______________________________________________

VI.  

Öffentliche Bekanntmachung
Am 25.01.2017, 14.00 Uhr findet im
Kreishaus, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, Sitzungssaal A 153
 eine Verbandsversammlung des
Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach statt.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

TOP 1:   

 Einwohnerfragestunde

TOP 2:  

Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Jahre 2013- 2014
- Prüfung der Jahresabschlüsse 2013-2014 durch die Stadtverwaltung Neustadt/Wstr.
- Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse
- Entlastung des Verbandsvorstehers

TOP 3:

Beratung und Beschluss des Investitionsprogramms 2017 – 2020
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2017 nebst Stellenplan

TOP 4:

Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Hier: Abgabe der Optionserklärung zur weiteren Anwendung des 
          bisherigen Umsatzsteuerrechts

TOP 5:

Erstellung eines Pflegekonzeptes für Gewässer in der Gemarkung Haßloch; hier: Sachstandsbericht 

TOP 6:  

Ökologische Durchgängigkeit im Gewässersystem Rehbach- Speyerbach Hier: Vortrag der SGD Süd

TOP 7:       

Verschiedenes

Ludwigshafen am Rhein, den 03.01.2017
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
gez. Clemens Körner
Verbandsvorsteher

_______________________________________________

VII. Verzögerung bei Grundsteuermessbescheiden
Finanz,-Vermessungs- und Katasterverwaltung arbeiten an neuer Softwarelösung

Aufgrund einer Softwareumstellung haben die Finanzämter die zur Erhebung der Grundsteuern nötigen Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung über mehrere Monate nicht in gewohnter Form erhalten. Der Datenaustausch ließ eine automationsgestützte Bearbeitung in den Bewertungsstellen der Finanzämter nicht zu. Dadurch ist es zu einem Arbeitsrückstand gekommen, so dass die Kommunen die zur Erhebung der Grundsteuer erforderlichen Grundsteuermessbescheide mit einer Verspätung von drei bis sechs Monaten erhalten.
Finanz,- Vermessungs- und Katasterverwaltung haben mit Hochdruck an einer Softwarelösung gearbeitet, so dass die Kommunen demnächst wieder zeitnah bedient werden können.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Rückstände spätestens Mitte des Jahres 2017 abgearbeitet sein werden.

Betroffene Bürger werden um Geduld gebeten
Bürger, die in 2016 ein Grundstück bzw. eine Immobilie verkauft haben und aufgrund des Bearbeitungsrückstands noch für 2017 die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer erhalten, bitten die Verwaltungen von Land und Kommunen um Geduld. Ein geänderter, aktueller Grundsteuerbescheid erfolgt nach Abarbeitung der Rückstände. Die zu viel gezahlte Grundsteuer aus 2017 wird erstattet.
Die Grundsteuer ist eine sog. Jahressteuer. Das bedeutet, der bisherige Eigentümer muss für das Kalenderjahr des Verkaufs die komplette Grundsteuer bezahlen. Allerdings kann er den Anteil nach Verkauf dem neuen Eigentümer in Rechnung stellen, sofern dies notariell im Kaufvertrag vereinbart wurde.

_______________________________________________

Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

 VIII. Energieberatung: Eine Dämmung lohnt sich fast immer

Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.
Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine wirtschaftliche Energiesparmaßnahme, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter.
Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können, vorausgesetzt die Kellerräume sind hoch genug und es schließen keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke an. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert.Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Wärmedurchgangskoeffizient der gedämmten Kellerdecke kleiner als 0,30 W/(m²K) sein. Dazu sollten die Dämmplatten eine Dicke von 8 bis 10 Zentimetern haben bei einer Wärmeleitgruppe WLG 035 bzw. 040. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.

Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 07.02.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

_______________________________________________

Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

_______________________________________________

Stadtverwaltung Speyer, 13.01.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


  Wechsel auf Download-Seite von Adobe.com   Adobe Reader kostenlos herunterladen
 
 
Amtsblatt archiv
Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einverstanden