Amtsblatt Nr. 007-2017 - 17.02.2017


I. Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 23.02.2017 – Tagesordnung                    

II. Öffentliche Ausschreibung VOB/A – Ausbau der Straße „Am Schöneck“ u. Arbeiten an der Neulandstraße                                                                                    

III. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-V 1052  –
Ileana-Veronica Vasari                                                                                  

IV. Öffentliche Abgabenmahnung der Stadtkasse zum 15.02.2017                             

V. Bekanntgabe SGD Süd – zusätzlicher Tiefbrunnen TB6 – keine UVPG                  

VI. Finanzamt SP-GER – Öffnungszeiten Service-Center am 28.02.2017                   

VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 07.03.2017                       

___________________________________________________

I. Tagesordnung für die Sitzung des Stadtrechtsausschusses am Donnerstag, den 23.02.2017 im Rathaus, Maximilianstraße 12 Sitzungszimmer 2, Stadtratsfraktion der SPD

Vorsitzende: Frau Hanna Bohlender
Beisitzer: Frau Simone Kerber-Wilke
Beisitzer: Herr Andreas Flörchinger

Uhrzeit     

Widerspruch

09:00
bis
11:45


Sitzung nicht öffentlich

11:45

wegen
Hausverbot

_______________________________________________

II. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOB/A
Bekanntmachung gem. § 12 VOB/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:

„Ausbau der Straße „Am Schöneck“ und Arbeiten an der Neulandstraße,
67346 Speyer“ SSPE-2017-0006

a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle–
Maximilianstr. 100
67346 Speyer

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.

d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Die Straße „ Am Schöneck“ besitzt eine durchgehende Länge von ca. 265 m, welche durch die Einmündungen der Straßen „Im Schifferle“, der „Neulandstraße“ und der „Heimstättenstraße“ unterbrochen wird. Bauanfang ist innerhalb der Einmündung der Straße "Am Renngraben"; Bauende ist innerhalb der Einmündung "Rheinhäuser Straße". Neben der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn werden "Am Schöneck" auch die beidseitigen Gehwege neu hergestellt.

Die Neulandstraße wird zwischen den Einmündungen der Straße "Am Schöneck" und der Heimstättenstraße ausgebaut. Hierbei soll vor allem die bit. Fahrbahn erneuert werden. Die angrenzenden Bordstein/- und Rinnenanlagen werden ebenfalls erneuert.

e) Aufteilung in Lose: Nein

f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein

g) Ausführungsfrist:
Beginn der Arbeiten: geplant ist der 24.04. 2017
Ende der Arbeiten: 24.11.2017 (abhängig vom Beginn)

h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de       kostenfrei

i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung.
Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale
i.H.v. € 5,00 fällig, die mit beiliegendem Überweisungsträger auf das vorgegebene Konto überwiesen werden kann.

j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 15.03.2017, 10:00 Uhr (wenn möglich 15 Minuten vor Submissionsbeginn)
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und bevollmächtigte Vertreter sind berechtigt, an der Submission teilzunehmen.

k) Sicherheitsleistungen:
Vertragserfüllungsbürgschaft für die Zeit der Ausführung i.H.v. 5%
Mängelbeseitigungsbürgschaft für die Zeit der Gewährleistung i.H.v. 3%

l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B   

m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten.

n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

o) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 12.04.2017

p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:
ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Ref. 45-; Willy-Brand-Platz 3; 54290 Trier

_______________________________________________

III. Öffentliche Zustellung – Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Frau Ileana-Veronica Vasari, zuletzt wohnhaft Bismarckstraße 23, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme ihres Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-V 1052 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 14.02.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

_______________________________________________

IV.       

ÖFFENTLICHE ABGABEN-MAHNUNG
(Steuer- und Gebühren-Mahnung)
§ 22 Abs. 2 LVwVG

Die Stadtkasse Speyer macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2017 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer
Ortskirchensteuer
Gewerbesteuervorauszahlung         
Hundesteuer
Vergnügungssteuer

15.02.2017
15.02.2017
15.02.2017
15.02.2017
15.02.2017

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die Rückstände sind bis spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Bankverbindungen:

Sparkasse Vorderpfalz

IBAN: DE20 5455 0010 0000 0015 86
BIC: LUHSDE6AXXX

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG      

IBAN: DE44 5479 0000 0000 0430 52
BIC: GENODE61SPE

Postbank Ludwigshafen

IBAN: DE98 5451 0067 0002 0126 79
BIC: PBNKDEFF                     

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:

Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1% des auf
volle  50,00 € abgerundeten Betrages.

Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Stadtkasse Speyer
gez. Brech
Stellvertretender Kassenverwalter

_______________________________________________

V.        

Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2
Halbsatz 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Verfahren nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Änderung der Bewilligung für die Trinkwassergewinnung Speyer-Nord – Errichtung eines zusätzlichen Tiefbrunnens TB6

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens für die Änderung der Bewilligung der Trinkwasser-gewinnung Speyer-Nord – Errichtung eines zusätzlichen Tiefbrunnens TB6 (Az. 312-101 – Sp 2/04) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antragsteller für das Vorhaben sind die Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die geprüften Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße zugänglich.

Neustadt an der Weinstraße, 09.02.2017
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Im Auftrag
gez. Manfred Schanzenbächer
Regierungsdirektor

_______________________________________________

VI. Service-Center am 28.02.2017 ab 13.00 Uhr geschlossen

Die Service-Center des Finanzamts Speyer-Germersheim sind am Dienstag, den 28.02.2017, ab 13.00 Uhr an beiden Standorten (Speyer und Germersheim) geschlossen.

_______________________________________________

Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

VII. Energieberatung: Kleine Blockheizkraftwerke im Altbau?

Strom und Wärme selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt.

Neu installierte BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW können derzeit einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.900 und 3.500 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden, hohe Effizienzanforderungen und einen Gesamtnutzungsgrad von 85 Prozent erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungsvertrag abschließen.

Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszulasten - die Anschaffung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wärme hauptsächlich während der Heizperiode genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz.

Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim in Frage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheizkraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 07.03.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

_______________________________________________

Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

_______________________________________________

Stadtverwaltung Speyer, 17.02.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


  Wechsel auf Download-Seite von Adobe.com   Adobe Reader kostenlos herunterladen
 
 
Amtsblatt archiv
Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einverstanden