Amtsblatt Nr. 021-2017 - 24.05.2017

I. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.06.2017 – Tagesordnung

II. Bekanntmachung Änderungssatzung Parkgebührensatzung

III. Öffentliche Abgaben-Mahnung der Stadtkasse zum 15.05.2017

IV. Bekanntmachung Statistisches Landesamt RP –
Bodennutzungshaupterhebung 2017

V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 06.06.2017

VI. Sitzung des Beirates für Migration und Integration am 30.05.2017 - Tagesordnung

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I. Bekanntmachung über die 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am Donnerstag, dem 01.06.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

A)   

Öffentliche Sitzung

1.

Bewohnerparkquartiere;
Sachstandsbericht Gutachterbüro BS Ingenieure

2.

Novellierung der StVO;
Tempo 30 vor Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser und  Rad fahrende Kinder auf dem Gehweg

3.

Elektromobilitätsgesetz - EmoG;
Information über die Verfahrensweise der Straßenverkehrsbehörde

4.

Information über ÖPNV Gespräch mit VRN und DBRegio

5.

Standorte der neu angeschafften Dialog-Displays;
Erste Vorschläge der Verwaltung

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II.        

S A T Z U N G   D E R   S T A D T   S P E Y E R
zur   Ä n d e r u n g   der
Parkgebührensatzung der Stadt Speyer
vom 21.12.2012
vom 24.05.2017

Auf der Grundlage von

- § 24 Gemeindeordnung ( GemO ) in der Fassung vom 31.01.1994   ( GVBl. S. 153 ), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 ( GVBl. S. 21 ),

- § 6a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 ( BGBl. I S. 310, 919 ), zuletzt geändert am 28.11.2016 ( BGBI. I S. 2722 ),

- Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011 ( BGBl. I. S. 3044 ff. ),

hat der Stadtrat der Stadt Speyer in seiner Sitzung vom 11.05.2017 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1:

Die Parkgebührensatzung der Stadt Speyer wird in „§ 3 Tarifzonen“ wie folgt geändert:

Das Gebiet „Rheinallee“ wird von der Tarifzone D in die Tarifzone B verschoben.

Artikel 2:

            Die Änderung tritt am 01.06.2017 in Kraft

Stadtverwaltung Speyer, den 24.05.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn:

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet,

oder

3. jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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III.  

ÖFFENTLICHE ABGABEN-MAHNUNG
(Steuer- und Gebühren-Mahnung)
§ 22 Abs. 2 LVwVG

Die Stadtkasse Speyer macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2017 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer

15.05.2017

Ortskirchensteuer

15.05.2017

Gewerbesteuervorauszahlung           

15.05.2017

Hundesteuer

15.05.2017

Vergnügungssteuer

15.05.2017

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die Rückstände sind bis spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung an die
oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Bankverbindungen:

Sparkasse Vorderpfalz

IBAN: DE20 5455 0010 0000 0015 86
BIC:  LUHSDE6AXXX

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG         

IBAN: DE44 5479 0000 0000 0430 52
BIC: GENODE61SPE

Postbank Ludwigshafen

IBAN: DE98 5451 0067 0002 0126 79
BIC: PBNKDEFF

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:

Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1%
des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

 Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Stadtkasse Speyer
gez. Rheude
Kassenverwalterin

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IV.

Bekanntmachung
Bodennutzungshaupterhebung 2017

Im Zeitraum Mai 2017 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2017 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie:

  • Anbau auf dem Ackerland
  • Dauerkulturen und Dauergrünland
  • Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche
  • Erzeugung von Speisepilzen.

Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder Leitungen von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.

Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2017“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Grundvoraussetzung für die Datenübernahme ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n.

Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de


V. Energieberatung:
Bilden sich auf gedämmten Wänden vermehrt Algen?

Algen an Fassaden sind eine optische Beeinträchtigung. Sie treten unter bestimmten Voraussetzungen überall auf, an Außenwänden, auf Dächern aber auch auf Denkmälern, Straßenschildern, Kirchen und Bäumen. Die Bausubstanz wird durch Algen nicht angegriffen, sie beziehen Ihre Nahrung aus der Umwelt. Das zunehmende Algenwachstum ist eine Folge der Luftreinhaltung durch den Einbau von Kraftwerksfiltern und Autokatalysatoren.

Algen lieben Feuchtigkeit, daher wachsen Sie auch vermehrt auf den Wetterseiten der Häuser. Auf gedämmten Fassaden sind die äußeren Oberflächentemperaturen bestimmungsgemäß niedriger als bei ungedämmten, so dass sich vor allem nachts mehr Tauwasser bilden kann. Weitere Feuchtequellen können Schlagregen, Verschattung, Pflanzen oder nahegelegene Gewässer sein.

Vorbeugend kann die Schlagregenmenge durch einen ausreichenden Dachüberstand reduziert werden. Ein dickerer Deckputz kann mehr Wärme speichern und damit die Oberflächentemperatur etwas erhöhen. Das kann das Algenwachstum jedoch allenfalls erschweren. Auch massive Bauteile mit großer Speichermasse können veralgen, vor allem auf Nord- und Westwänden, mit geringer solarer Einstrahlung in Herbst und Winter. Um den optimalen Maßnahmenmix für jeden Einzelfall herauszufinden besteht noch Forschungsbedarf. Algizide sollten, wenn überhaupt, erst als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Ihre Wirkung ist außerdem zeitlich begrenzt.

Weitere Details erläutern Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 06.06.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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VI. Bekanntmachung über die Sitzung des Beirates für Migration und Integration am Dienstag, dem 30.05.2017, 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer 2, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

A)    

Öffentliche Sitzung

1.

Verpflichtung neuer Beiratsmitglieder nach § 30 GemO;
Altan Kilic, Mevlüt Imre

2.

Nachlese "Fest der Kulturen" am 28.05.2017

3.

Planung "Interkulturelle Woche 2017" vom 01.10.-07.10.2017

4.

Verschiedenes

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 24.05.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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