Amtsblatt Nr. 021-2017 - 24.05.2017
I. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.06.2017 – Tagesordnung II. Bekanntmachung Änderungssatzung Parkgebührensatzung III. Öffentliche Abgaben-Mahnung der Stadtkasse zum 15.05.2017 IV. Bekanntmachung
Statistisches Landesamt RP – V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 06.06.2017 VI. Sitzung des Beirates für Migration und Integration am 30.05.2017 - Tagesordnung ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am Donnerstag, dem 01.06.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung
_______________________________________________ II.
S A T Z U N G D E R S T A D T
S P E Y E R Auf der Grundlage von
hat der Stadtrat der Stadt Speyer in seiner Sitzung vom 11.05.2017 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1:
Artikel 2: Die Änderung tritt am 01.06.2017 in Kraft Stadtverwaltung Speyer, den 24.05.2017 Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn:
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. _______________________________________________ III.
ÖFFENTLICHE
ABGABEN-MAHNUNG Die Stadtkasse Speyer macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2017 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die
Rückstände sind bis spätestens 1
Woche nach Veröffentlichung an die Bankverbindungen:
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben: Für jeden
angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1% Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt. Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Stadtkasse
Speyer _______________________________________________ IV. Bekanntmachung Im Zeitraum Mai 2017 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2017 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie:
Auskunftspflicht besteht für die Inhaberinnen und Inhaber oder Leitungen von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2017“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Grundvoraussetzung für die Datenübernahme ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n. Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Die
Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken
ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr
Statistisches Landesamt _______________________________________________ Verbraucherberatung V. Energieberatung: Algen an Fassaden sind eine optische Beeinträchtigung. Sie treten unter bestimmten Voraussetzungen überall auf, an Außenwänden, auf Dächern aber auch auf Denkmälern, Straßenschildern, Kirchen und Bäumen. Die Bausubstanz wird durch Algen nicht angegriffen, sie beziehen Ihre Nahrung aus der Umwelt. Das zunehmende Algenwachstum ist eine Folge der Luftreinhaltung durch den Einbau von Kraftwerksfiltern und Autokatalysatoren. Algen lieben Feuchtigkeit, daher wachsen Sie auch vermehrt auf den Wetterseiten der Häuser. Auf gedämmten Fassaden sind die äußeren Oberflächentemperaturen bestimmungsgemäß niedriger als bei ungedämmten, so dass sich vor allem nachts mehr Tauwasser bilden kann. Weitere Feuchtequellen können Schlagregen, Verschattung, Pflanzen oder nahegelegene Gewässer sein. Vorbeugend kann die Schlagregenmenge durch einen ausreichenden Dachüberstand reduziert werden. Ein dickerer Deckputz kann mehr Wärme speichern und damit die Oberflächentemperatur etwas erhöhen. Das kann das Algenwachstum jedoch allenfalls erschweren. Auch massive Bauteile mit großer Speichermasse können veralgen, vor allem auf Nord- und Westwänden, mit geringer solarer Einstrahlung in Herbst und Winter. Um den optimalen Maßnahmenmix für jeden Einzelfall herauszufinden besteht noch Forschungsbedarf. Algizide sollten, wenn überhaupt, erst als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Ihre Wirkung ist außerdem zeitlich begrenzt. Weitere Details erläutern Ihnen gerne die Energieberater der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch
nach telefonischer Voranmeldung. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 06.06.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: _______________________________________________ VI. Bekanntmachung über die Sitzung des Beirates für Migration und Integration am Dienstag, dem 30.05.2017, 19:00 Uhr, im Sitzungszimmer 2, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung
_______________________________________________ Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot
der einheitlichen Behördenrufnummer 115? _______________________________________________ Stadtverwaltung Speyer, 24.05.2017
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Allgemeine Dienstleistungs-auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer 115. |