Amtsblatt Nr. 022-2017 - 02.06.2017

I. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.06.2017 – Tagesordnung

II. Sitzung des Personalausschusses am 12.06.2017 – Tagesordnung

III. Bekanntmachung RVO – Festsetzung Marktsonntag 11.06.2017

IV. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-TQ 322 – Roberto Stojkov

V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 20.06.2017

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I. Bekanntmachung über die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, dem 08.06.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12.

Tagesordnung

A)   

Öffentliche Sitzung

1.

Jugendcafé Speyer-Mitte;
Kommunale Bezuschussung eines Musikworkshops in 2017

2.

Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindertages-stättenjahr 2017/2018;
Kath. HfK St. Hedwig – Umwandlungsoption große altersgemischte Gruppe

3.

Anpassung der Elternbeiträge von Krippe und Hort in Kindertagesstätten in städt. und freier Trägerschaft sowie in Kindertagespflege

4.

Erhöhung der Reinigungsstunden in Kindertagesstätten in freier und städt. Trägerschaft

5.

Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer

6.

Festsetzung der Verpflegungskostenbeiträge in städt. Kindertagesstätten ab dem 01.01.2018

7.

Beteiligungsprozess "da! geht! was!" - Jugendarbeit in Speyer;
Beteiligung des Jugendhilfeausschusses

8.

Schulsozialarbeit an der Siedlungsschule RealschulePlus ab dem
Schuljahr 2017/18

9.

Multifamilientraining an der Grundschule Siedlungsschule ab dem
Schuljahr 2017/18

10.  

Verschiedenes

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II. Bekanntmachung über die 14. Sitzung des Personalausschusses am Montag, dem 12.06.2017, 17:00 Uhr, im Sitzungszimmer 2, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

B)    

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Einstellung von Beschäftigten

2.

Entfristung von Arbeitsverträgen

3.

Einstellung einer Beamtin

4.

Beförderung von Beamten

5.

Verschiedenes

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III. Festsetzung von Marktsonntagen

Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Marktsonntages in der Stadt Speyer am

11.6.2017
von 11.00 bis 18.00 Uhr

Aufgrund des § 12 des Landesgesetzes über Märkte, Messen und Ausstellungen (LMAMG)  vom 3. April 2014  wird für die Stadt Speyer folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Im Stadtgebiet der Stadt Speyer dürfen an dem oben genannten Sonntag auf Antrag privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG und Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG jeweils in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr festgesetzt werden.

§ 2

An Marktsonntagen können mehrere Märkte nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG in der Stadt Speyer festgesetzt werden.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Rechtsverordnung werden nach § 20 LMAMG geahndet.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Speyer, den 25.4.2017
Stadtverwaltung Speyer
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

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IV. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur Zwangsstillegung eines Kraftfahrzeuges

Herrn Roberto Stojkov, zuletzt wohnhaft Armensünderweg 4, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-TQ 322 untersagt. Es wird die Außerbetriebssetzung von Amts wegen ausgesprochen.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 26.05.2047 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3+4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

V. Energieberatung:
Solaranlagen für Warmwasser und Heizung

Eine thermische Solaranlage kann oft die Energiekosten reduzieren; sie ist aber nicht für jeden Haushalt geeignet. Haushalte mit vier oder mehr Personen  profitieren eher von solarthermischen Anlagen als Single- oder Paar-Haushalte. Ebenfalls sinnvoll ist der Einsatz von Sonnenenergie, wenn bereits ein großer Wärmespeicher vorhanden ist, etwa bei einer zentralen Holzheizung. Bei ungünstigem Einbau oder Fehlern bei der Installation kann die Anlage sogar zu einem Mehrverbrauch an Energie führen.

Eine solarthermische Anlage zusätzlich zur Heizungsunterstützung einzusetzen, bietet sich vor allem an, wenn ohnehin ein neuer Heizkessel oder Warmwasserspeicher installiert werden soll. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass hier niedrige Heizungsvorlauftemperaturen von Vorteil sind, denn dann kann die Anlage auch im Winter, wenn am meisten geheizt wird, einen höheren Nutzungsgrad erzielen. Flächenheizungen in gut gedämmten Gebäuden arbeiten mit Temperaturen von rund 30 Grad – also deutlich unter der Warmwassertemperatur.

Für die Installation von Solarthermieanlagen in Bestandsgebäuden gibt es Fördermittel vom Staat. Unabhängig davon sollte zunächst geprüft werden, ob die Solaranlage zum Haus passt und sich rechnet. Dabei hilft der Energieberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist persönlich und findet nach Termin-vereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 20.06.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 02.06.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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