Amtsblatt Nr. 025-2017 - 23.06.2017

I. Sitzung des Stadtrates am 28.06.2017 – Tagesordnung
II. Vermietungsangebot der Stadt Speyer
III. Bekanntmachung – Errichtung Tiefbrunnen Speyer-Nord – Einsicht in
      gehobene Erlaubnis
IV. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 18.07.2017
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I. Bekanntmachung über die 30. Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, dem 28.06.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilian-   straße 12
Tagesordnung

A)

Öffentliche Sitzung

1.

Wahl des/der 1. hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Speyer (Bürgermeister/in) gemäß § 53 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

2.

Ferienwohnungen in Speyer;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.06.2017

3.

Genehmigung von Ferienwohnungen;
Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 14.06.2017

4.

Einzelhandel;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.06.2017

5.

Immobilienbestand;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.06.2017

6.

Ökoprojekt für Langzeitarbeitslose;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2017

7.

Jugendpolitik;
Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2017

8.

Sozialwohnungen;
Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2017

9.

Altstadtsatzung;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017

10.

Status der Digitalisierung der Stadt Speyer;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017

11.

Fassadenwettbewerb;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017

12.

S-Bahn-Haltepunkt Süd;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017

13.

Mehr Qualität durch einen unabhängigen Planungs- und Gestaltungsbeirat; Antrag der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017, gemeinsam mit FWS-Ratsmitglied

14.

Verlegung von Stolpersteinen im Stadtgebiet von Speyer

15.

Wissenschaftliche Erforschung der Stadtgeschichte im Dritten Reich

16.

Wochenmarkt;
Bericht zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.01.2016

17.

Überprüfung Sondernutzungssatzung einschl. der Richtlinien;
gemeinsamer Antrag CDU und SPD-Stadtratsfraktionen vom 16.03.2016

18.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 068 A "Alte Rheinhäuser Straße, 1. Änderung"
hier: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

19.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 035 B "Windthorststraße"
hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

20.

Bebauungsplan Nr. 050 „Armensünderweg“
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 1 Abs. 3 BauGB

21.

Einzelhandelsentwicklung
hier: „Fortschreibung Einzelhandelsgutachtens der Stadt Speyer, 2017“

22.

Sachstandsinformationen zum Thema Wohnen:
Wohnungsmarktkonzept und Wohnbaustrategien

23.

Richtlinien für die städt. Kindertagesstätten Speyer

24.

Änderung des Gesellschaftsvertrags der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH; Namensänderung

25.

Anpassung der Abfallgebührensatzung

26.

Investiver Finanzhaushalt 2017; Übertragung von Ermächtigungen für die Auszahlung aus Investitionstätigkeit des Haushaltsjahres 2016

27.

Beantragung eines zweckgebundenen, zinsfreien Kommunalkredites bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) zur Finanzierung des Erwerbs und des Umbaus des ehemaligen Rodensteiner Hofs (Schustergasse 7, 7a/ kleine Pfaffengasse 1) zu einer Unterkunft für Flüchtlinge

28.

Ermächtigung des Haupt- und Stiftungsausschusses während der Sommerpause

29.

Umbesetzung von Ausschüssen;

30.

Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;

B)

Nichtöffentliche Sitzung

31.

Grundstücksangelegenheiten

32.

Verschiedenes

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II. Die Stadt Speyer vermietet
Die Stadt Speyer vermietet ab 01.08.2017 ein Ladengeschäft in 1 A Lage im Anwesen Maximilianstraße 90 mit 50 qm im Erdgeschoss und 2 Nebenräumen mit ca. 105 qm im Untergeschoss.
Die Miete beträgt  3.750,-- €/mtl. zuzüglich Nebenkosten.
Eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten ist zu hinterlegen.
Schriftliche Bewerbungen unter Hinzufügung einer ausführlichen Konzeption bitten wir bis spätestens 14.07.2017 (Eingangsstempel der Stadtverwaltung) bei der Immobilienverwaltung der Stadt Speyer, Große Himmelsgasse 10, einzureichen.
Besichtigungstermine können vorab telefonisch von 8.30 – 12.00 Uhr, Tel. 06232/142215, vereinbart werden.
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III. Zutagefördern von Grundwasser im Gewinnungsgebiet Speyer-Nord – Errichtung eines zusätzlichen Tiefbrunnens (TB6)
BEKANNTMACHUNG

Die gehobene Erlaubnis der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 08.06.2017, Az. 312-101 – Sp 2/04, welche das o.g. Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung der Planunterlagen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom
26. Juni 2017 bis einschließlich 07. Juli 2017
bei der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 12, Zi. 17 während der Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus.
Der Bescheid und die Planunterlagen können auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße sowie unter der Internetadresse www.sgdsued.rlp.de in der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

IV. Energieberatung: Die Sonne draußen lassen
Hochsommerliche Temperaturen sorgen bei manch einem für schlaflose Nächte. Vor unerträglichen Temperaturen in den eigenen vier Wänden, kann kluger Hitzeschutz bewahren.
Der Schutz ist am wirksamsten, wenn Sonnenstrahlen abgewehrt werden, bevor sie die Fensterflächen und die Hausfassade erreichen. Markisen, Sonnensegel, Jalousien, Roll- und Klappläden oder Beschattung durch Laubbäume, Balkone und Dachüberstände schützen von außen. Besonders wichtig ist der außen liegende Schutz für Dachflächen-fenster. Auf der Innenseite des Fensters angebrachte Rollos und Vorhänge können die Sonnenstrahlen erst abschirmen, wenn Sie bereits in den Raum eingedrungen sind. Dann erwärmen sie aber schon die Raumluft.
An sehr heißen Tagen, sollte nur in den kühleren Morgenstunden bzw. in der zweiten Nachthälfte, wenn es draußen abgekühlt ist, ausgiebig gelüftet werden - wobei Querlüftung am meisten bringt. Zeitweise Erleichterung können auch Ventilatoren verschaffen, die deutlich weniger Strom verbrauchen als Klimageräte. Die vorbei-strömende „Ventilatorluft“ sorgt für einen Kühleffekt auf der Hautoberfläche. Auch richtiges Dämmen kann eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach wird am besten von Dämmstoffen verzögert. Diese reduzieren den Wärmefluss in beide Richtungen – im Winter von Innen nach Außen und im Sommer umgekehrt.
Eine individuelle Beratung zu Hitzeschutz und Dämmung erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 18.07.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 23.06.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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