Amtsblatt Nr. 028-2017 - 14.07.2017

I. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-DA 7777 – Darko Filipovic

III. Öffentlichkeitsbeteiligung  zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

IV. GZV Rehbach-Speyerbach – Pflege u. Unterhaltsarbeiten an Gewässern
II. Ordnung

V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 15.08.2017

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I. Öffentliche Zustellung
Bescheid nach § 35 GewO

Herrn Dariusz Stanislaw Gomulicki, geb. am 06.10.1968 in Gryfow Slaski (Polen), unbekannt verzogen, wird hiermit ein Bescheid vom 06.07.2017, AZ. 211/Ko, nach § 35 GewO öffentlich zugestellt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 06.07.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer eingesehen werden.

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II. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung
eines Kraftfahrzeuges

Herrn Darko Filipovic, zuletzt wohnhaft Theodor-Heuss-Str. 23, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-DA7777 untersagt.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 12.07.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

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III. Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.

Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot freigeschaltet.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.

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IV.

Öffentliche Bekanntmachung

Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung
im Verbandsgebiet des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach

Der Gewässerzweckverband führt derzeit Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet (Speyer-, Woog- und Rehbach) durch. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 10. September andauern. Bezüglich der Durchführung der Unterhaltungsarbeiten verweisen wir auf die §§ 39, 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und die §§ 34, 40 Landeswassergesetz.

Ludwigshafen am Rhein, den 10.07.2017 ‚
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
gez. Clemens Körner
Verbandsvorsteher

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

V. Energieberatung:
Urlaub für die Stromrechnung
Mit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal Pause

Wenn im Sommer endlich der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung verlassen ist, machen auch die Stromkosten zuhause mal Pause. Damit der Stromzähler aber nicht dennoch munter weiter läuft, müssen vor der Abreise wirklich alle Stromfresser abgestellt werden.
So banal es klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle elektrischen Geräte auszuschalten. Im Zweifelsfall den Stecker ziehen, selbst wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten. Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel.
Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.
Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer. Hier laufen häufig unbemerkt elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden.
Vor der Abreise, lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kontrollieren und den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob tatsächlich alles ausgeschaltet war.

Bei weiteren Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen anderen Fragen des Energiesparens helfen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Anmeldung. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 15.08.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 14.07.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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