I. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
II. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-DA 7777 – Darko Filipovic
III. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
IV. GZV Rehbach-Speyerbach – Pflege u.
Unterhaltsarbeiten an Gewässern
II. Ordnung
V. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am
15.08.2017
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I. Öffentliche
Zustellung
Bescheid nach § 35 GewO
Herrn
Dariusz Stanislaw Gomulicki, geb. am 06.10.1968 in Gryfow Slaski (Polen),
unbekannt verzogen, wird hiermit ein Bescheid vom 06.07.2017, AZ. 211/Ko, nach §
35 GewO öffentlich zugestellt.
Das
der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 06.07.2017 kann bei der Stadtverwaltung
Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer
eingesehen werden.
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II. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung
eines Kraftfahrzeuges
Herrn Darko Filipovic,
zuletzt wohnhaft Theodor-Heuss-Str. 23, 67346 Speyer, wird hiermit die
Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-DA7777
untersagt.
Das der Verfügung zugrunde
liegende Schreiben vom 12.07.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer,
Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen
werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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III. Lärmaktionsplanung
des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat
mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des
Bundes begonnen. Ab sofort ist unter der Adresse www.laermaktionsplanung-schiene.de die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes
zur Lärmaktionsplanung im Internet erreichbar.
Im Rahmen dieser
Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni 2017 die erste Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August 2017 hat die
Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des
Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.
Ablauf der
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet
in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu
eine Informations- und Beteiligungsplattform im Internet an, die über die
folgende Adresse erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion
Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom
Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom 30. Juni 2017 an
über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über
obenstehende Adresse angefordert werden. Die Informationsplattform zur Lärmaktionsplanung
des Eisenbahn-Bundesamtes steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Die Anwendung
zur aktiven Beteiligung wird jeweils rechtzeitig zum Start der
Öffentlichkeitsbeteiligungsphasen zusätzlich zum Informationsangebot
freigeschaltet.
Hintergründe und Inhalt der
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit
erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die
Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung
von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein
Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die
gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen und
Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im
Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das
Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de
oder postalisch mit dem Stichwort
„Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.
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IV.
Öffentliche Bekanntmachung
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung
im Verbandsgebiet des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach
Der Gewässerzweckverband
führt derzeit Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung im
Verbandsgebiet (Speyer-, Woog- und Rehbach) durch. Die Arbeiten werden voraussichtlich
bis Ende 10. September andauern. Bezüglich der Durchführung der
Unterhaltungsarbeiten verweisen wir auf die §§ 39, 41 des
Wasserhaushaltsgesetzes und die §§ 34, 40 Landeswassergesetz.
Ludwigshafen am Rhein, den
10.07.2017 ‚
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
gez. Clemens Körner
Verbandsvorsteher
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
V. Energieberatung:
Urlaub für die Stromrechnung
Mit diesen Tipps macht auch der Stromzähler mal Pause
Wenn im Sommer endlich der wohlverdiente Urlaub ansteht und die Wohnung
verlassen ist, machen auch die Stromkosten zuhause mal Pause. Damit der
Stromzähler aber nicht dennoch munter weiter läuft, müssen vor der Abreise
wirklich alle Stromfresser abgestellt werden.
So banal es klingt: Am wichtigsten ist es, vor der Abreise wirklich alle
elektrischen Geräte auszuschalten. Im Zweifelsfall den Stecker ziehen, selbst
wenn an der Stereoanlage im Off-Zustand keine Kontrolllämpchen mehr leuchten.
Im Stand-by-Modus verbrauchen elektrische Geräte auch ohne sichtbares Zeichen
Strom – ältere Exemplare sogar ziemlich viel.
Einen doppelten Energiespareffekt erzielt, wer vor dem Urlaub Kühl- und
Gefrierschrank enteist und abtaut. Zum einen wird während der Abwesenheit kein
Strom für den laufenden Betrieb benötigt, zum anderen laufen die Geräte nach
der Rückkehr ohne die Eisschicht effizienter.
Auch ein Blick in den Keller lohnt sich immer. Hier laufen häufig unbemerkt
elektrische Geräte. Wer etwa seine Heizungsanlage auf „Sommer“ umstellt, spart
viel Strom, da dann die Heizungspumpen abgeschaltet werden.
Vor der Abreise, lohnt es sich außerdem, den Stromzähler zu kontrollieren und
den Stand zu notieren. So lässt sich nach der Rückkehr feststellen, ob
tatsächlich alles ausgeschaltet war.
Bei weiteren
Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen anderen Fragen des
Energiesparens helfen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem
persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Anmeldung. Die Berater informieren anbieterunabhängig und
individuell.
Die
Energieberatung hat am Dienstag, dem 15.08.2017
von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen
Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind
kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen
Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen
Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der
MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente
Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 14.07.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister