I. Sitzung des Haupt- und Stiftungsausschusses am
15.08.2017 - Tagesordnung
II. Sitzung des Ältestenrates am 15.08.2017 – Tagesordnung
III. Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 17.08.2017 – Tagesordnung
IV. Schuleinschreibung Grundschulen Speyer – Schuljahr 2018/2019
V. GZV Rehbach-Speyerbach – Pflege u. Unterhaltsarbeiten an Gewässern III.
Ordnung
VI. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 19.09.2017
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I. Bekanntmachung
über die 8. Sitzung des Haupt- und
Stiftungsaus-schusses am Dienstag,
dem 15.08.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal,
Rathaus, Maximilianstraße 12
Tagesordnung
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Nichtöffentliche Sitzung
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1.
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Finanzangelegenheiten
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2.
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Grundstücksangelegenheiten
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II. Bekanntmachung über die 7. Sitzung des Ältestenrates am Dienstag,
dem 15.08.2017, 17:30 Uhr, im Stadtratssitzungssaal,
Rathaus, Maximilian-
straße 12
Tagesordnung
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Nichtöffentliche Sitzung
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1.
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Wahltermin für die
Oberbürgermeisterwahl 2018
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2.
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Ehrung Dr. Helmut Kohl -
Straßenbenennungen – Vorschläge
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3.
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Wirtschaftsangelegenheiten
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4.
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Städte für das Leben -
Städte gegen die Todesstrafe
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5.
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Verschiedenes
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III. Tagesordnung für die Sitzung des
Stadtrechtsausschusses am Donnerstag, den 17. August 2017 im Rathaus,
Maximilianstraße 12
Sitzungszimmer 2, Stadtratsfraktion der SPD
Vorsitzende Frau Sabine Dittus
Beisitzer Frau Anneli Baust
Beisitzer Herr Conny Schmidt
Uhrzeit
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Widerspruch
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09:30
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wegen
Gewerberechts
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10:00
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wegen
Vergnügungssteuer
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10:30
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wegen
Gewerbesteuer
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Ab
11:00
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Sitzung nicht öffentlich
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IV. Bekanntmachung
zur Schuleinschreibung Schuljahr 2018/2019
GRUNDSCHULEN SPEYER
Schuleinschreibung zum Schuljahr 2018/2019
Alle Kinder, die vor dem 01.
September 2018 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des
Schuljahres 2018/2019 schulpflichtig.
Die Eltern sind verpflichtet, ihre
ab dem Schuljahr 2018/2019 schulpflichtigen Kinder bei der zuständigen
Grundschule im August/September 2017 anzumelden. Dies gilt auch für geistig und
körperlich beeinträchtigte Kinder, sowie für die im letzten Schuljahr
zurückgestellten Kinder. Die Eltern sind verpflichtet auf eine offensichtliche
oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes hinzuweisen.
Kinder, die in der Zeit vom 01.
September 2018 bis 31. Dezember 2018
ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können
im Februar 2018 angemeldet werden.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Der erste Schultag ist der 07.08.2018.
Schulpflichtige Kinder, die nach Feststellung des Gesundheitsamtes oder der
Grund-schule voraussichtlich nicht mit Erfolg am Unterricht der Grundschule
teilnehmen können, werden durch die Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Trier) für die Dauer eines Schuljahres zurückgestellt.
Folgende Termine zur Schuleinschreibung
2018/2019 wurden von den einzelnen Grundschulen festgelegt:
Grundschulen
1.
Woogbachschule:
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Mittwoch 06.09.2017 bis Freitag
08.09.2017. Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze.
Norden: Bahnlinie Speyer-Schifferstadt, Alter Postweg.
Osten: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis Kreuzung „Rauschendes Wasser“,
Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer Germersheim bis
zur südlichen Bahnüberführung, Josef-Schmitt-Straße,
Gerhart-Hauptmann-Straße, Obere Langgasse (stadtauswärts), Schützenstraße bis
Bahnlinie, Bahnlinie Speyer-Germersheim.
Süden: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer – Germersheim.
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2.
Grundschule Siedlungsschule:
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Mittwoch
06.09.2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr. Die
Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Nördliches Stadtgebiet mit den umliegenden Höfen (einschl. des
Industriegebietes West und dem Rinkenbergerhof) begrenzt durch die Bahnlinie
Schifferstadt - Speyer bis in Höhe Alter Postweg, Alter Postweg, Wormser
Landstraße bis Ecke Auestraße - Auestraße bis Rhein.
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3.
Salierschule:
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Dienstag
29.08.2016 von 13:30 bis 16:00 Uhr.
Schulbezirk:
Westen: Wormser Landstraße (stadteinwärts) bis zur Kreuzung „Rauschendes
Wasser“, Friedrich-Ebert-Straße bis zur Bahnlinie, Bahnlinie Speyer –
Germersheim bis zur südlichen Bahnüberführung.
Norden: Auestraße.
Osten: Rhein.
Süden: Speyerbach bis Sonnengasse, Sonnengasse, Nikolausgasse,
Domplatz/-Edith-Stein-Platz, Große Himmelsgasse, Johannesstraße,
Armbruststraße, St.-Guido-Stifts-Platz, Hirschgraben, Bahnhofstraße
(stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis Bahnlinie Speyer – Germersheim.
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4.
Zeppelinschule:
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Freitag
22.09.2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Westen: Bahnlinie Speyer – Germersheim bis Schützenstraße, Schützenstraße
(stadtauswärts), Obere Langgasse, Gerhart-Hauptmann-Straße.
Norden: Josef-Schmitt-Straße (stadteinwärts), südliche Bahnüberführung bis
Bahnhofstraße, Bahnhofstraße (stadt-auswärts), Hirschgraben,
St.-Guido-Stifts-Platz, Armbruststraße, Johannesstraße, Große Himmelsgasse,
Domplatz/Edith-Stein-Platz, Nikolausgasse, Sonnengasse bis Speyerbach,
Speyerbach.
Osten: Rhein.
Süden: Umgehungsstraße bis zur Rulandstraße, Rulandstraße, Diakonissenstraße
(stadtauswärts), Seekatzstraße (westwärts), Schwerdstraße (stadtauswärts),
Landauer Straße (stadtauswärts) bis Umgehungsstraße, Umgehungsstraße bis
Bahnlinie Speyer-Germersheim.
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5.
Grundschule im Vogelgesang:
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Freitag
01.09.2016 von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten werden termingebunden einbestellt.
Schulbezirk:
Westen: Gemarkungsgrenze bis Bahnlinie Speyer-Germersheim.
Norden: Umgehungsstraße bis Landauer Straße, Landauer Straße (stadteinwärts),
Schwerdstraße, Seekatzstraße, Diakonissenstraße (stadteinwärts),
Rulandstraße, Umgehungsstraße.
Osten: Rhein.
Süden: Gemarkungsgrenze.
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V.
Veröffentlichung
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Gewässern III. Ordnung
Pflegeperiode 2017 / 2018
Der Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
führt seine jährlichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den Gräben III.
Ordnung durch. Die Arbeiten werden vorrausichtlich bis Ende Oktober 2017
andauern. Bezüglich der Unterhaltung der Gewässer verweisen wir auf die §§ 39,
41 des Wasserhaushaltsgesetzes und
§§ 34, 40 des Landeswassergesetzes.
Ludwigshafen am Rhein, den 03.08.2017
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
gez. Clemens Körner, Verbandsvorsteher
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
VI. Energieberatung: Wärmedämmung – werden die
berechneten Einsparungen erreicht?
Wärmedämmung funktioniert; das ist in der Forschung
und Praxis längst bewiesen.
Um den Einfluss der Dämmmaßnahmen auf den Gesamtenergiebedarf für ein be-stimmtes
Gebäude zu berechnen, muss ein Energieberater sämtliche Gebäudedaten erfassen.
Dabei wird zunächst der Energiebedarf der Ausgangssituation berechnet. Dieser
sollte mit dem tatsächlichen Energieverbrauchswerten abgeglichen werden. Neben
den technischen Daten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage sollten
auch das Verhalten der Bewohner sowie die örtlichen klimatischen Bedingungen in
die Berechnung einfließen.
Wenn die Ausgangssituation realistisch abgebildet ist, lässt sich die
Auswirkung einer Dämmmaßnahme gut ermitteln. Um Einsparprognosen zu berechnen,
müssen Energie-berater sehr sorgfältig bei den Berechnungen vorgehen und
Erfahrung mitbringen. Sie sollten auch berücksichtigen, dass die mittlere
Raumtemperatur in rundum gedämmten Häusern höher ist als in ungedämmten
Häusern. Wird das vernachlässigt, werden die Einsparungen oft überschätzt. Auch
bei der Ausführung von Dämmmaßnahmen kann es zu Fehlern kommen, die dazu
führen, dass Einsparungen geringer als prognostiziert ausfallen. Daher ist eine
Baubegleitung zur Qualitätssicherung durch einen Energie-berater oder
Architekten meist gut angelegtes Geld.
Weitere Details zur Wärmedämmung
aber auch zu anderen Fragen erläutern die Energieberater der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch
nach telefonischer Voranmeldung.
Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 19.09.2017 von 16.00 bis
20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus
(Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer
115
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einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie
(zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten,
Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis
18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren
Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 11.08.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister